Methodik
Diese Seite erklärt, wie unsere Listen zustande kommen. Sie ist teils gesetzliche Pflicht. § 5b Abs. 2 UWG verlangt, dass ein Portal die Hauptparameter seines Rankings offenlegt, und teils schlicht das, was wir selbst von einer Vergleichsseite erwarten würden.
Woher unsere Daten stammen
Ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen: den Websites der Betriebe und ihren Impressumsangaben, dem Handelsregister, den Angaben von Kammern und Fachverbänden, dazu öffentlichen Verzeichnissen. Wir kaufen keine Datenbanken zu und übernehmen keine Listen von anderen Portalen.
Bei jedem Eintrag steht, was wir nachgesehen haben und an welchem Tag. Eine Angabe ohne Datum ist auf einer Seite wie dieser wertlos.
Was wir überprüfen und was nicht
Wir öffnen das Impressum jedes Betriebs und vergleichen die dort genannte Anschrift mit dem Ort, für den geworben wird. Wir sehen nach, ob eine Rufnummer angegeben ist und ob ihre Vorwahl zum angegebenen Sitz passt, und wir schlagen Handelsregister-, Kammer- und Verbandsangaben nach, soweit sie öffentlich einsehbar sind. Betriebe ohne nachprüfbare Anschrift nehmen wir nicht auf.
Was wir ausdrücklich nicht tun
- Wir führen keine Testanrufe und keine verdeckten Aufträge durch. Was hier steht, ist recherchiert, nicht getestet.
- Wir zeigen keine Sternbewertungen. Bis September 2026 standen hier Werte aus Google-Profilen. Wir konnten weder ihre Echtheit prüfen noch sie verlässlich aktuell halten, und eine halbjahresalte Zahl ohne belegbare Quelle passt nicht zu einer Seite, die Nachprüfbarkeit verspricht. Sollten wir Bewertungen wieder aufnehmen, stehen Quelle, Datum und die Angabe nach § 5b Abs. 3 UWG dabei, ob wir sie auf Echtheit prüfen konnten.
- Wir rufen niemanden an, um eine Nummer zu testen, und geben keine Bestellung auf. Ob eine Nummer erreichbar ist, wissen wir nicht; wir wissen nur, ob und wo sie veröffentlicht ist.
- Wir überprüfen keine Preise vor Ort. Alle Preisangaben sind Richtwerte aus Branchenempfehlungen und öffentlichen Angaben der Betriebe.
- Wir sind kein Testinstitut. Wenn Sie eine geprüfte Leistung brauchen, holen Sie mehrere Angebote ein. Unsere Liste ersetzt das nicht, sie verkürzt nur die Vorauswahl.
Was die Prüfsiegel bedeuten
Bei den ersten Einträgen jeder Liste steht ein Block „Von uns geprüft". Dort führen wir einzeln auf, was wir nachgesehen haben, was dabei herauskam und wann. Ein Häkchen heißt bestätigt, ein Kreuz heißt geprüft und nicht bestätigt. Auch das steht sichtbar da.
- Impressum & Anschrift
- Wir öffnen das Impressum des Betriebs und vergleichen die dort genannte Anschrift mit dem, was auf der Listenseite steht. Fehlt ein vollständiges Impressum oder weicht der Ort ab, vermerken wir das.
- USt-IdNr.
- Ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausgewiesen? Wer eine hat, muss sie im Impressum nennen. Fehlt sie, heißt das nicht automatisch „Kleinunternehmer": Viele Betriebe haben nur eine Steuernummer, und die gehört nicht ins Impressum. Wir werten das Fehlen deshalb nicht als Mangel, sondern schreiben nur auf, was dasteht.
- Handwerksrolle / Innung
- Führt sich der Betrieb als Meisterbetrieb oder Innungsmitglied? Bei Elektroarbeiten ist die Eintragung in der Handwerksrolle Voraussetzung, nicht Auszeichnung.
- Preisempfehlung
- Nennt der Betrieb den Preis, mit dem er beworben wird, tatsächlich selbst auf seiner Website? Mehrfach war das nicht der Fall.
- Handelsregister
- Ist der Betrieb als GmbH, GmbH & Co. KG oder eingetragener Kaufmann registriert, und stimmen Registergericht und Nummer mit dem Impressum überein? Kleinbetriebe ohne Registereintrag sind deshalb nicht schlechter, aber schwerer zu fassen, wenn etwas schiefgeht.
Zusätzlich gleichen wir die Vorwahl mit dem angegebenen Ort ab. 06151 gehört zu Darmstadt, 06152 zu Groß-Gerau, 06157 zu Pfungstadt. Ein Betrieb mit Darmstadt im Namen und fremder Vorwahl ist kein Beweis für Unseriosität, aber ein Grund zum Nachfragen, und genau so steht es dann auch in der Liste.
Wen wir nicht listen
Am 16. September 2026 haben wir jeden Eintrag neu geprüft und dreizehn Betriebe aus den Listen genommen. Der Grund war fast immer derselbe: Im Impressum stand eine andere Stadt als in der Werbung. Bei der Rohrreinigung traf das auf acht von zehn Einträgen zu – die Impressen führten nach Gießen, Wiesbaden oder Gelsenkirchen. Beim Schlüsseldienst teilten sich zwei vermeintlich verschiedene Betriebe eine Rufnummer, und das Impressum des einen nannte Karlsruhe. Nachgerückt sind Betriebe, deren Anschrift wir in Darmstadt oder direkt nebenan nachlesen konnten, mehrere davon aus der öffentlichen Mitgliederliste des VDRK.
Das ist kein Vorwurf an die entfernten Anbieter: Überregional zu arbeiten ist erlaubt. Auf einer Seite, die „Darmstadt" im Titel trägt, gehören sie trotzdem nicht an die erste Stelle.
Grenzen der Prüfung
- Ein Prüfsiegel sagt aus, was am Prüftag öffentlich einsehbar war. Es ist keine Aussage über Qualität, Preis oder Verhalten vor Ort.
- Prüfungen veralten. Bei jedem Siegel steht deshalb das Datum. Je älter es ist, desto weniger sagt es aus.
- Wir prüfen nicht alle Betriebe einer Liste gleich tief. Die ersten Plätze sehen wir uns genauer an als die hinteren.
Womit wir Geld verdienen
Zum jetzigen Zeitpunkt: gar nicht. Für keinen Eintrag auf dieser Website wurde bezahlt, und wir stehen mit keinem der genannten Betriebe in einer Geschäftsbeziehung.
Das soll sich perspektivisch ändern, und wir sagen vorher, wie. Wenn Betriebe künftig für eine Platzierung zahlen, gilt Folgendes ohne Ausnahme:
- Bezahlte Einträge werden als Anzeige gekennzeichnet, als eigener, deutlich abgesetzter Block, nicht als kleines Wort neben einem Button.
- Bezahlte Einträge stehen außerhalb der redaktionellen Reihenfolge. Man kann sich keinen Platz in der Rangliste kaufen.
- Die Reihenfolge der unbezahlten Einträge ändert sich dadurch nicht. Wer nicht zahlt, rutscht nicht nach unten.
- Diese Seite wird angepasst, bevor die erste Anzeige erscheint, nicht danach.
Wie wir sortieren
Jedes Gewerk hat eigene Kriterien, weil die Probleme unterschiedlich sind. Beim Schlüsseldienst ist die belegte Anschrift vor Ort das wichtigste Kriterium, weil dort die Abzocke stattfindet. Beim Elektriker zählen Meistertitel, Innung und Registereintrag stärker, weil man einen Betrieb sucht, den es in zwei Jahren für die Gewährleistung noch gibt.
Elektriker
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Belegte Anschrift vor Ort
30 %Anschrift und Rufnummer aus dem Impressum, abgeglichen mit dem angegebenen Ort. Wer in zwei Jahren einen Gewährleistungsfall hat, muss den Betrieb noch anschreiben können.
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Meisterbetrieb, Innung, Register
30 %Die Eintragung in der Handwerksrolle ist bei Elektroarbeiten Pflicht, nicht Auszeichnung. Innungsmitgliedschaft, Meistertitel im Impressum und ein Handelsregistereintrag sind freiwillig und deshalb ein Signal.
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Jahre am Ort
20 %Ein Betrieb, der seit Jahrzehnten hier arbeitet, ist in zwei Jahren wahrscheinlich noch erreichbar. Das zählt bei der Gewährleistung.
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Leistungsumfang
20 %Wallbox, Photovoltaik-Anschluss, Wärmepumpe, Smart Home, Zählerschrank. Betriebe, die die Verfahren von unseren Ratgeberseiten mit abdecken, stehen weiter vorn.
Rohrreinigung
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Belegte Anschrift vor Ort
35 %Ein Betrieb mit Fahrzeugen und Anschrift in Darmstadt oder direkt nebenan ist schneller da als eine Vermittlungsplattform, die den Auftrag erst weiterverkauft. Geprüft wird die Anschrift im Impressum, nicht die Stadt in der Werbung.
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Register und Fachverband
25 %Handelsregister, Handwerkskammer und die Mitgliederliste des VDRK, des Verbands der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen. Der VDRK nimmt nur Fachbetriebe auf und ist öffentlich einsehbar.
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Preistransparenz
20 %Nennt der Betrieb auf der eigenen Website Festpreise, Anfahrtskosten oder wenigstens das Abrechnungsmodell? Stundenabrechnung ohne Obergrenze ist das Einfallstor für hohe Rechnungen.
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Technische Ausstattung
20 %Rohrkamera, Hochdruckspülung, Ortung und Sanierung. Ohne Kamera wird bei wiederkehrenden Verstopfungen nur symptomatisch gearbeitet.
Schlüsseldienst
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Belegte Anschrift vor Ort
35 %Das wichtigste Kriterium in dieser Branche. Wir öffnen das Impressum und vergleichen die dort genannte Anschrift mit dem beworbenen Ort. Wer keine ladungsfähige Anschrift nennt, ist häufig ein überregionaler Vermittler; dort entstehen die Rechnungen über mehrere hundert Euro.
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Vollständiges Impressum
25 %Name des Inhabers, Anschrift, Rufnummer, dazu Registereintrag oder USt-IdNr., soweit vorhanden. Fehlt davon das Nötigste, fehlt die Grundlage, den Betrieb im Streitfall überhaupt anzuschreiben.
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Anschluss vor Ort
15 %Festnetznummer mit der Ortsvorwahl des angegebenen Sitzes. 06151 gehört zu Darmstadt, 06157 zu Pfungstadt, 06152 zu Groß-Gerau. Eine Mobilnummer allein ist kein Ausschlussgrund, aber ein schwächerer Beleg.
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Preisangabe auf der eigenen Website
15 %Steht dort ein nachvollziehbarer Preis oder wenigstens eine Preisspanne für die Türöffnung? Wer erst vor Ort abrechnet, macht den Vergleich unmöglich.
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Register, Kammer, Verband
10 %Handelsregister, Handwerkskammer, Meisterbetrieb, Innung oder Verbandsmitgliedschaft. Nachprüfbare Einträge sind schwer zu erfinden.
Korrekturen
Wenn etwas nicht stimmt, schreiben Sie uns. Wir prüfen die Meldung, ändern die Angabe und setzen das Datum der Seite neu. Das gilt auch für Betriebe, die mit ihrer Einordnung nicht einverstanden sind. Begründete Einwände nehmen wir ernst, Löschaufforderungen ohne inhaltliches Argument nicht.
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