Balkonkraftwerk in Griesheim
Wie melde ich ein Balkonkraftwerk in Griesheim an, und gibt es Förderung?
Anmelden müssen Sie ein Balkonkraftwerk in Griesheim nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Beim Netzbetreiber e-netz Südhessen ist seit Mai 2024 nichts mehr zu tun, und muss der Zähler getauscht werden, meldet sich e-netz bei Ihnen. Erlaubt sind höchstens 800 Watt am Wechselrichter und 2 Kilowattpeak Modulleistung. Einen Zuschuss der Stadt Griesheim gibt es dafür nicht: Das Solarförderprogramm fördert nur Anlagen mit mehr als 800 Watt Wechselrichterleistung und mehr als 2.000 Wattpeak, also gerade keine Balkonkraftwerke. Das ist ein Unterschied zu Darmstadt, wo die Stadt 200 oder 400 Euro zahlt, allerdings nur für Darmstädter Adressen. Als Mieterin oder Mieter haben Sie seit 2024 grundsätzlich Anspruch auf die Zustimmung der Vermieterseite.
Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Robbie Ian Morrison, CC BY 4.0
Zuständig
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Netzbetreiberin für Griesheim. Seit Mai 2024 braucht e-netz für Balkonkraftwerke keine eigene Anmeldung mehr, das Marktstammdatenregister genügt. Ist ein Zählertausch nötig, kommt e-netz von sich aus auf Sie zu. Bei Fragen hat e-netz für Balkonkraftwerke eine eigene E-Mail-Adresse. Die Stadt Griesheim ist für Balkonkraftwerke nur zuständig, wenn Ihr Haus im Bereich der Erhaltungssatzung liegt.
- Telefon
- 06151 701-5050
- [email protected]
- Erreichbar
- Mo–Do 08:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–15:00 Uhr
Ablauf
In 6 Schritten
Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.
-
Gerät mit passender Leistung wählen
Sie selbstFür das vereinfachte Verfahren darf der Wechselrichter höchstens 800 Watt abgeben, die Module zusammen höchstens 2 Kilowattpeak haben. Geräte mit mehr Leistung gelten als normale Photovoltaikanlage und müssen zusätzlich bei e-netz angemeldet werden.
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Zustimmung der Vermieterseite oder Eigentümergemeinschaft einholen
Sie selbstSteckersolargeräte gelten seit der Reform von 2024 als privilegierte bauliche Veränderung. Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen sie nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen, können aber bei Befestigung und Ort mitreden. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie montieren.
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Im Erhaltungsbereich bei der Stadt nachfragen
BehördeLiegt Ihr Haus im alten Ortskern oder einem anderen Bereich der Griesheimer Erhaltungssatzung, sind Änderungen der äußeren Gestalt genehmigungspflichtig, auch wenn sie sonst genehmigungsfrei wären. Ob ein sichtbar angebrachtes Balkonkraftwerk darunter fällt, klären Sie vorab mit der Bauberatung unter 06155 701-262.
-
Sicher montieren
Sie selbstDas Gerät muss sturmsicher befestigt sein. An der Balkonbrüstung sind geprüfte Halterungen die sichere Wahl, auf dem Garagendach oder im Garten eine standfeste Aufständerung.
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Im Marktstammdatenregister registrieren
Sie selbstKostenlos und online bei der Bundesnetzagentur. Das ist der einzige Schritt, der wirklich Pflicht ist. Das Register gibt Ihre Anlage an e-netz weiter. Bei der Registrierung erklären Sie in der Regel, dass Sie auf eine Einspeisevergütung verzichten.
Frist innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
-
Zählertausch abwarten, falls nötig
NetzbetreiberIst Ihr Zähler nicht für die Einspeisung geeignet, tauscht e-netz ihn aus. Sie müssen sich darum nicht kümmern, der Netzbetreiber meldet sich, wenn es nötig ist.
Zahlen und Fristen
Geprüft am
- Zuschuss der Stadt Griesheim
- keiner
- Frühere städtische Seite zu Steckermodulen
- nicht mehr abrufbar
- Zuschuss der Stadt Darmstadt zum Vergleich
- 200 € oder 400 €
- Höchstleistung Wechselrichter
- 800 W
- Höchstleistung Module
- 2 kWp
- Anmeldung bei e-netz Südhessen
- nicht erforderlich
- Frist Marktstammdatenregister
- 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Zählertausch
- durch e-netz, auf Zuruf
Das Solarförderprogramm verlangt mehr als 800 W Wechselrichterleistung und mehr als 2.000 Wp.
Geprüft am 15.09.2026.
Nur für Anlagen an Darmstädter Adressen.
Seit Mai 2024. Das gilt für steckerfertige Geräte, die Sie in die Steckdose stecken. Klemmt ein Elektrobetrieb die Anlage stattdessen fest an, führt e-netz sie als Kleinsterzeugeranlage — dann bleibt die Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht. Fragen Sie im Zweifel Ihren Elektrobetrieb, wie Ihre Anlage angeschlossen wird.
Worauf Sie achten sollten
Die häufigsten Fehler
- Lesen Sie Förderhinweise für „Darmstadt-Dieburg" genau. Die 200 oder 400 Euro für Balkonkraftwerke zahlt die Wissenschaftsstadt Darmstadt, und zwar nur für Anlagen an Darmstädter Adressen. Griesheim gehört zum Landkreis und fördert Steckersolargeräte nicht.
- Das Griesheimer Solarförderprogramm mit bis zu 1.175 Euro gilt nur für Anlagen mit mehr als 800 Watt Wechselrichterleistung und mehr als 2.000 Wattpeak. Wer mehr Leistung will, braucht eine reguläre, bei e-netz angemeldete Anlage. Dann kann die städtische Förderung in Frage kommen, aber nur, wenn der Antrag vor der Beauftragung gestellt ist.
- Sie lesen noch oft, das Balkonkraftwerk müsse zusätzlich bei e-netz Südhessen angemeldet werden. Das ist seit Mai 2024 überholt, e-netz schreibt es selbst. Es bleibt nur das Marktstammdatenregister.
- Im Bereich der Erhaltungssatzung kann schon eine sichtbare Veränderung am Haus genehmigungspflichtig sein. Ohne erhaltungsrechtliche Genehmigung ist ein Vorhaben unzulässig. Ein kurzer Anruf bei der Bauberatung erspart Ärger.
- Hängen Sie das Gerät nicht ohne Zustimmung auf. Der Anspruch auf Zustimmung besteht, aber die Vermieterseite darf Bedingungen zur Befestigung stellen. Wer vorher montiert, riskiert Streit um den Rückbau.
Häufige Fragen
Balkonkraftwerk in Griesheim
Gibt es in Griesheim eine Förderung für Balkonkraftwerke?
Nein. Das Solarförderprogramm der Stadt Griesheim fördert nur neue Photovoltaikanlagen mit mehr als 800 Watt Wechselrichterleistung und mehr als 2.000 Wattpeak installierter Leistung. Ein Balkonkraftwerk liegt genau darunter. Eine frühere Seite der Stadt zur Förderung von Steckermodulen ist nicht mehr abrufbar. Einen eigenen Zuschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg haben wir bei unserer Recherche ebenfalls nicht gefunden.
Muss ich mein Balkonkraftwerk bei e-netz Südhessen anmelden?
Nein. e-netz Südhessen schreibt, dass Balkonkraftwerke seit Mai 2024 ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren sind. Nur Geräte mit mehr als 800 Watt Wechselrichterleistung oder mehr als 2 Kilowattpeak Modulleistung brauchen zusätzlich eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Bei Fragen erreichen Sie e-netz unter [email protected].
Bekomme ich als Griesheimer die Darmstädter Förderung?
Nein. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt 200 Euro für ein Modul und 400 Euro für zwei Module, höchstens die Hälfte der Kosten, aber nur für Anlagen in Darmstadt. Maßgeblich ist der Standort der Anlage, nicht der Wohnort oder der Kaufort. Griesheim hat kein vergleichbares Programm für Steckersolargeräte.
Muss mein Zähler getauscht werden?
Möglicherweise, aber darum müssen Sie sich nicht kümmern. e-netz Südhessen schreibt, dass Sie sich um nichts kümmern müssen: Ist ein Austausch nötig, kommt der Netzbetreiber auf Sie zu. Die Information erhält e-netz über Ihren Eintrag im Marktstammdatenregister. Achten Sie deshalb auf korrekte Angaben bei der Registrierung.
Brauche ich in der Griesheimer Altstadt eine Genehmigung?
Das sollten Sie klären. Im Bereich der Erhaltungssatzung sind Änderungen der äußeren Gestalt genehmigungspflichtig, selbst wenn sie nach der Hessischen Bauordnung sonst genehmigungsfrei wären. Ob ein sichtbar angebrachtes Balkonkraftwerk darunter fällt, beantwortet die Bauberatung der Stadt. Sie bittet ausdrücklich, sich auch bei kleineren Vorhaben vorher zu melden, unter 06155 701-262 oder [email protected].
Darf ich als Mieter in Griesheim ein Balkonkraftwerk anbringen?
Grundsätzlich ja. Seit der Reform von 2024 gelten Steckersolargeräte als privilegierte bauliche Veränderung. Sie brauchen weiterhin die Zustimmung der Vermieterseite, die darf sie aber nur noch aus triftigen Gründen verweigern und bei der Befestigung mitreden. In einer Eigentümergemeinschaft gilt dasselbe gegenüber der Gemeinschaft.
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein?
Für das vereinfachte Verfahren gilt: höchstens 800 Watt Ausgangsleistung am Wechselrichter und höchstens 2 Kilowattpeak Modulleistung. Wer darüber hinaus will, verlässt das vereinfachte Verfahren und landet bei der regulären Anmeldung wie bei einer Dachanlage. Ab dann kann auch die Photovoltaikförderung der Stadt Griesheim in Frage kommen, wenn der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird.
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