Photovoltaik-Förderung in Griesheim
Welche Förderung zahlt die Stadt Griesheim für eine Photovoltaikanlage?
Die Stadt Griesheim fördert neue Photovoltaikanlagen mit mehr als 2 kWp gestaffelt nach Leistung: 100 Euro je kWp bis 5 kWp, 50 Euro je kWp von 6 bis 10 kWp und 25 Euro je kWp von 11 bis 15 kWp. Eine Anlage mit 10 kWp bringt also 750 Euro, das Maximum sind 875 Euro ab 15 kWp. Die beworbenen 1.175 Euro gibt es nur, wenn die Erhaltungssatzung die nutzbare Dachfläche einschränkt, dann kommen 20 Euro je kWp dazu. Anders als in Darmstadt müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie den Auftrag erteilen, mit dem Angebot als Anlage. Ausgezahlt wird nach Schlussrechnung und Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers. Zum Start des Programms nannte die Stadt 50.000 Euro pro Jahr; einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und wie viel noch da ist, sagt Ihnen nur das Umweltamt.
Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Michielverbeek, CC BY 4.0
Zuständig
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Magistrat der Stadt Griesheim – Stadtplanungs- und Umweltamt
Nimmt die Anträge auf den städtischen Zuschuss entgegen, bewilligt ihn und zahlt ihn aus. Das Amt bietet Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern außerdem eine kostenlose Solarberatung an, bei der auch die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage beurteilt wird. Für die Bauberatung bei Häusern im Bereich der Erhaltungssatzung ist das Bauamt zuständig, erreichbar über [email protected].
- Telefon
- 06155 701-242
- [email protected]
Zum Nachrechnen
Was springt für Sie dabei heraus?
Was die Stadt Griesheim zu Ihrer Anlage dazugibt
100 € je kWp bis 5 kWp · 50 € bis 10 kWp · 25 € bis 15 kWp · höchstens 875 €
Anlagengröße in kWp
Ab 15 kWp ändert sich nichts mehr. Liegt Ihr Haus im Bereich der Erhaltungssatzung und schränkt sie die Dachfläche ein, kommen 20 Euro je kWp dazu, zusammen höchstens 1.175 Euro.
Als Tabelle anzeigen
| Anlagengröße | Fördersumme |
|---|---|
| 3 kWp | 300 € |
| 5 kWp | 500 € |
| 8 kWp | 650 € |
| 10 kWp | 750 € |
| 12 kWp | 800 € |
| 15 kWp | 875 € |
Ablauf
In 7 Schritten
Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.
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Kostenlose Solarberatung nutzen
BehördeDie Stadt bietet eine Solarberatung für Griesheimer Haushalte kostenlos an und beurteilt dabei auch, ob sich die geplante Anlage rechnet. Das ist freiwillig, lohnt sich aber vor dem ersten Angebot. Termine vereinbaren Sie beim Umweltamt.
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Angebot eines Fachbetriebs einholen
FachbetriebDem Antrag muss ein Angebot oder Kostenvoranschlag beiliegen. Achten Sie darauf, dass die installierte Leistung in kWp darin steht, nach ihr richtet sich der Zuschuss. Liegt Ihr Haus im Bereich der Erhaltungssatzung, vereinbaren Sie jetzt die Bauberatung. Nur wenn dort eine Einschränkung der Dachfläche festgestellt wird, gibt es den Bonus.
-
Antrag stellen, bevor Sie beauftragen
Sie selbstFüllen Sie das Antragsformular der Stadt aus: Aufstellungsort, Nennleistung, Installationsart wie Aufdach, Indach oder Flachdach, Ihre Bankverbindung und den beantragten Betrag. Legen Sie das Angebot bei und schicken Sie beides an das Stadtplanungs- und Umweltamt. Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben.
Frist vor der Auftragserteilung
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Bewilligung abwarten
BehördeDie Richtlinie verlangt nur, dass der Antrag vor dem Auftrag eingeht. Sicherer ist es trotzdem, auf die Bewilligung zu warten, denn es gibt keinen Rechtsanspruch und das Jahresbudget ist begrenzt. Erst mit der Zusage wissen Sie, dass das Geld für Sie reserviert ist.
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Anlage bei e-netz Südhessen anmelden lassen
FachbetriebNetzbetreiber in Griesheim ist wie in Darmstadt die e-netz Südhessen. Die Anmeldung über das Kundenportal übernimmt in der Regel Ihr Elektrofachbetrieb. Das Verfahren ist dasselbe wie in Darmstadt, mit Netzzusage, Fertigmeldung und Zählersetzung.
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Im Marktstammdatenregister eintragen
Sie selbstNach der Inbetriebnahme registrieren Sie die Anlage selbst bei der Bundesnetzagentur. Das ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung von e-netz, die Sie danach im Kundenportal beantragen.
Frist innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
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Schlussrechnung und Protokoll bei der Stadt einreichen
Sie selbstAusgezahlt wird, wenn Sie Durchführung und Kosten nachgewiesen haben: mit einer Kopie der Schlussrechnung und dem Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers. Die Stadt kann die Anlage vor Ort ansehen. Bauen Sie die Anlage in den ersten 10 Jahren ohne zwingenden Grund ab, kann sie den Zuschuss zurückfordern.
Zahlen und Fristen
Geprüft am
- Über 2 bis 5 kWp
- 100 € je kWp
- 6 bis 10 kWp
- 50 € je kWp
- 11 bis 15 kWp
- 25 € je kWp
- Höchstförderung
- 875 €
- Bonus bei Einschränkung durch die Erhaltungssatzung
- 20 € je kWp
- Zeitpunkt des Antrags
- vor der Beauftragung
- Budget der Stadt pro Jahr
- 50.000 €
- Antragsberechtigt
- Privatpersonen, Vereine, Freiberufler
- Balkonkraftwerke
- nicht gefördert
- Kombination mit KfW oder BAFA
- erlaubt
- Bindungsfrist
- 10 Jahre
- Netzbetreiber in Griesheim
- e-netz Südhessen
Beispiel: 5 kWp ergeben 500 Euro.
Beispiel: 10 kWp ergeben 750 Euro.
Ab 15 kWp. Größere Anlagen sind erlaubt, gefördert werden höchstens 15 kWp.
Nur nach Bauberatung vor Umsetzung. Zusammen höchstens 1.175 Euro.
Der Betrag, den die Stadt zum Start des Programms genannt hat. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und das Programm endet, sobald die Mittel aufgebraucht sind. Wie viel noch da ist, erfahren Sie nur beim Umweltamt.
Gefördert werden nur Anlagen über 800 W Wechselrichterleistung und über 2.000 Wp.
Worauf Sie achten sollten
Die häufigsten Fehler
- Wer sich über die Darmstädter Förderung informiert hat, liest dort, dass man nachträglich beantragen kann. In Griesheim ist es umgekehrt: Der Antrag muss vor der Beauftragung eingehen. Ein gegengezeichnetes Angebot oder eine Auftragsbestätigung vor dem Antrag kostet Sie den Zuschuss.
- Die 1.175 Euro, mit denen die Stadt wirbt, sind die Obergrenze für einen Sonderfall. Sie setzen 15 kWp und eine Einschränkung durch die Erhaltungssatzung voraus. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 8 bis 10 kWp sind 650 bis 750 Euro realistisch.
- Den Bonus wegen der Erhaltungssatzung gibt es nur, wenn die Einschränkung in der Bauberatung vor der Umsetzung festgestellt wurde. Wer erst baut und danach fragt, bekommt ihn nicht.
- Das Programm läuft nur, solange Mittel da sind, und einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wie viel im laufenden Jahr noch übrig ist, veröffentlicht die Stadt nicht. Fragen Sie deshalb beim Umweltamt nach, bevor Sie fest mit dem Zuschuss planen, und stellen Sie den Antrag lieber früh im Jahr.
- Für die Auszahlung brauchen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers. Lassen Sie sich vom Elektrobetrieb zusagen, dass Sie es nach der Inbetriebnahme bekommen. Ohne das Dokument bleibt der Antrag liegen.
- Wer 2026 baut, sollte auch an die Einspeisevergütung denken. Nach einem Regierungsentwurf soll die feste Vergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 durch eine niedrigere Übergangszahlung ersetzt werden. Anlagen, die bis Ende 2026 laufen, behalten nach dem Entwurf die heutigen Sätze.
Häufige Fragen
Photovoltaik-Förderung in Griesheim
Wie viel Förderung gibt es für eine Photovoltaikanlage in Griesheim?
Die Stadt zahlt gestaffelt nach installierter Leistung: 100 Euro je kWp bis 5 kWp, 50 Euro je kWp von 6 bis 10 kWp und 25 Euro je kWp von 11 bis 15 kWp. Das ergibt 500 Euro für 5 kWp, 750 Euro für 10 kWp und höchstens 875 Euro ab 15 kWp. Die Förderung kommt zu allem hinzu, was es auf Bundesebene gibt, eine Kombination mit KfW oder BAFA ist ausdrücklich erlaubt.
Kann ich die Förderung in Griesheim nachträglich beantragen?
Nein. Die Griesheimer Richtlinie fördert nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben, und der Antrag muss vor der Beauftragung eingereicht werden. Das ist der wichtigste Unterschied zur Nachbarstadt Darmstadt, wo Anlagen mit Rechnungsdatum ab dem 29. Juni 2022 auch nachträglich gefördert werden. Wer seine Anlage schon beauftragt hat, geht in Griesheim leer aus.
Wie kommt die Stadt auf bis zu 1.175 Euro?
Die Grundförderung ist auf 875 Euro begrenzt, erreicht ab 15 kWp. Dazu kommen 20 Euro je kWp, wenn die Erhaltungssatzung der Stadt die nutzbare Dachfläche einschränkt. Bei 15 kWp sind das 300 Euro, zusammen also 1.175 Euro. Den Bonus gibt es nur, wenn die Einschränkung in der verpflichtenden Bauberatung vor der Umsetzung festgestellt wurde. Termine dafür vergibt das Bauamt.
Wird ein Balkonkraftwerk in Griesheim gefördert?
Über das Solarförderprogramm der Stadt nicht. Die Richtlinie fördert nur Anlagen, deren Wechselrichter mehr als 800 Watt leistet und deren Module zusammen mehr als 2.000 Wattpeak haben. Ein übliches Balkonkraftwerk liegt genau darunter. Das ist ein Unterschied zu Darmstadt, wo die Stadt auch Mini-Photovoltaik mit 200 oder 400 Euro bezuschusst.
Wer ist in Griesheim für die Anmeldung der PV-Anlage zuständig?
Die e-netz Südhessen, derselbe Netzbetreiber wie in Darmstadt. Deshalb läuft auch das Verfahren gleich: Anmeldung über das Kundenportal, meist durch den Elektrofachbetrieb, Netzzusage, Fertigmeldung und Zählersetzung. Danach tragen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister ein und beantragen die Einspeisevergütung bei e-netz. Den städtischen Zuschuss beantragen Sie dagegen bei der Stadt Griesheim, und zwar vorher.
Sind noch Fördermittel da?
Das lässt sich hier nicht beantworten: Die Stadt veröffentlicht keinen laufenden Stand der Fördermittel. Bekannt ist, dass die Richtlinie endet, sobald die Mittel erschöpft sind, und dass es keinen Rechtsanspruch gibt; zum Programmstart nannte die Stadt 50.000 Euro pro Jahr. Verlässlich ist nur ein kurzer Anruf beim Stadtplanungs- und Umweltamt unter 06155 701-242, bevor Sie Ihre Finanzierung mit dem Zuschuss rechnen.
Wer darf den Antrag stellen?
Privatpersonen, Vereine und freiberuflich Tätige, deren Haus oder Grundstück im Stadtgebiet Griesheim liegt. Vermieter dürfen den Zuschuss bekommen, die geförderten Kosten aber weder direkt noch indirekt auf die Miete umlegen. Gewerbebetriebe nennt die Richtlinie nicht als antragsberechtigt.