Förderung für Wärmepumpen in Griesheim
Welche Förderung gibt es in Griesheim für eine Wärmepumpe?
Von der Stadt Griesheim gibt es für eine Wärmepumpe kein Geld: Ihr Solarförderprogramm gilt nur für Photovoltaik. Gefördert wird über die KfW, Programm 458. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Gas-Etagen- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen, und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro, der Zuschuss liegt also bei höchstens 22.400 Euro. Anmelden muss die Wärmepumpe Ihr Installateur bei e-netz Südhessen. Liegt Ihr Haus im Bereich der Griesheimer Erhaltungssatzung, klären Sie das Außengerät vorher mit der Bauberatung der Stadt.
Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Mueller felix, CC BY-SA 4.0
Zuständig
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Netzbetreiberin für Strom und Gas in Griesheim. Wärmepumpen sind bei e-netz anmeldepflichtig, die Anmeldung übernimmt Ihr Installateur über das Installateurportal. Ab 4,2 Kilowatt gilt die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Wer BAFA- oder KfW-Förderung nutzt, braucht laut e-netz möglicherweise einen zweiten Stromzähler.
- Telefon
- 06151 701-5050
- [email protected]
- Erreichbar
- Mo–Do 08:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–15:00 Uhr
Zum Nachrechnen
Was springt für Sie dabei heraus?
Ihr Zuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten
280 € je Prozentpunkt · höchstens 22.400 €
Fördersatz in %
30 % bekommt jeder, auch bei Vermietung. 46 % gibt es mit Klimageschwindigkeitsbonus, 56 % zusätzlich mit dem kleinsten Einkommensbonus. Bei 70 % ist für die meisten Selbstnutzer Schluss, 80 % gibt es nur bis 30.000 € Haushaltseinkommen. Kostet Ihre Anlage weniger als 28.000 €, zählt der tatsächliche Betrag.
Als Tabelle anzeigen
| Fördersatz | Fördersumme |
|---|---|
| 30 % | 8.400 € |
| 46 % | 12.880 € |
| 56 % | 15.680 € |
| 70 % | 19.600 € |
| 80 % | 22.400 € |
Ablauf
In 7 Schritten
Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.
-
Erhaltungssatzung prüfen
BehördeIm Erhaltungsbereich der Stadt, dem alten Ortskern und angrenzenden, ortsbildprägenden Bereichen, sind Änderungen der äußeren Gestalt, innere bauliche Änderungen und Instandhaltungsarbeiten auch dann genehmigungspflichtig, wenn sie sonst genehmigungsfrei wären. Ein sichtbares Außengerät kann darunter fallen. Fragen Sie vorab bei der Bauberatung unter 06155 701-262 nach.
-
Kostenlose Beratung nutzen
Sie selbstDie Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen berät für Griesheim jeden ersten Montag im Monat von 14 bis 18 Uhr telefonisch, kostenlos und etwa 45 Minuten lang. Termine unter 0800 809 802 400. Das hilft vor allem bei der Frage, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.
-
Angebot und Bestätigung zum Antrag einholen
FachbetriebDer Heizungsbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin erstellt die Bestätigung zum Antrag. Die Wärmepumpe braucht eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, bei Luft-Wasser-Geräten muss das Außengerät mindestens 10 Dezibel unter dem EU-Grenzwert bleiben. Einen Energieberater brauchen Sie dafür nicht.
-
Vertrag mit Förderklausel unterschreiben
Sie selbstDer Vertrag muss vor dem Antrag unterschrieben sein und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die KfW-Zusage bindet, dazu ein voraussichtliches Datum für den Einbau. Ein Vertrag ohne diese Klausel gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
-
Antrag in „Meine KfW" stellen
Sie selbstSie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW", wählen das Produkt 458 und laden Bestätigung und Vertrag hoch. Den Antrag müssen Sie selbst stellen, eine Vollmacht für den Handwerksbetrieb lässt die KfW außer bei Eigentümergemeinschaften nicht zu.
Frist vor Beginn der Arbeiten vor Ort
-
Einbau und Anmeldung bei e-netz Südhessen
FachbetriebNach der Zusage baut der Betrieb ein, inklusive hydraulischem Abgleich. Der Installateur schließt die Wärmepumpe an und meldet sie über das Installateurportal von e-netz an. Ab 4,2 Kilowatt zahlen Sie als steuerbare Verbrauchseinrichtung weniger Netzentgelt.
Frist Einbau innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage
-
Nachweis einreichen und Zuschuss abrufen
Sie selbstDer Fachbetrieb stellt die Bestätigung nach Durchführung aus. Mit ihr, den unbar bezahlten Rechnungen und Ihrer Steuer-Identifikationsnummer rufen Sie den Zuschuss in „Meine KfW" ab. Für die Boni kommen Grundbuchauszug, Meldebestätigung und beim Einkommensbonus die Steuerbescheide dazu.
Frist innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung
Zahlen und Fristen
Geprüft am
- Zuschuss der Stadt Griesheim
- keiner
- KfW-Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus bis 30.000 €
- 40 %
- Einkommensbonus bis 40.000 €
- 30 %
- Einkommensbonus bis 50.000 €
- 10 %
- Höchstfördersatz
- 70 %
- Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit
- 28.000 €
- Höchstmöglicher Zuschuss
- 22.400 €
- Netzbetreiber in Griesheim
- e-netz Südhessen
- Energieberatung Verbraucherzentrale für Griesheim
- 1. Montag im Monat, 14–18 Uhr
Das Solarförderprogramm der Stadt gilt nur für Photovoltaikanlagen.
Nur bei Selbstnutzung. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen, Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.
Mit einem Kind unter 18 im Haushalt liegen alle Grenzen 10.000 Euro höher.
80 Prozent bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro.
Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.
Telefonisch und kostenlos, Termine unter 0800 809 802 400.
Worauf Sie achten sollten
Die häufigsten Fehler
- Das Griesheimer Solarförderprogramm hilft bei der Wärmepumpe nicht. Es fördert nur neue Photovoltaikanlagen über 2 kWp. Wer beides plant, kann aber die Photovoltaikförderung der Stadt zusätzlich nutzen, sofern der Antrag dafür vor der Beauftragung eingeht.
- Ein Vertrag ohne Förderklausel kostet Sie die gesamte KfW-Förderung. Das gilt auch, wenn Sie nur ein Angebot gegenzeichnen. Lassen Sie die aufschiebende oder auflösende Bedingung ausdrücklich in den Vertrag schreiben.
- Im Erhaltungsbereich ist ohne erhaltungsrechtliche Genehmigung ein Vorhaben unzulässig. Die Genehmigung läuft auch für baugenehmigungsfreie Vorhaben in einem eigenen, gebührenpflichtigen Verfahren bei der Stadt. Planen Sie die Zeit dafür vor dem Einbautermin ein.
- Für den Einkommensbonus zählt der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, nachgewiesen nur mit Einkommensteuerbescheiden. Rentenbescheide und Lohnsteuerbescheinigungen nimmt die KfW nicht an.
- Der 1. Februar 2027 ist ein Stichtag. Für Anträge ab dann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent und der Förderhöchstbetrag auf 27.250 Euro. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.
Häufige Fragen
Förderung für Wärmepumpen in Griesheim
Gibt es in Griesheim eine Förderung für Wärmepumpen?
Nicht von der Stadt. Griesheim fördert über sein Solarförderprogramm nur Photovoltaikanlagen. Für Wärmepumpen bleibt die Bundesförderung über die KfW, Programm 458: bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 22.400 Euro. Auch das Land Hessen hat kein eigenes Zuschussprogramm für Wärmepumpen in Privathäusern.
Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Wärmepumpe?
Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten bekommt ein Vermieter 30 Prozent, also 8.400 Euro. Wer selbst im Haus wohnt und eine Ölheizung ersetzt, bekommt 46 Prozent, also 12.880 Euro. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen zusätzlich zwischen 30.000 und 40.000 Euro, sind es 70 Prozent und damit 19.600 Euro. Bis 30.000 Euro Einkommen gibt es 80 Prozent, das Maximum von 22.400 Euro.
Muss ich die Wärmepumpe bei e-netz Südhessen anmelden?
Ja, die Anmeldung ist Pflicht, aber Ihr Installateur übernimmt sie über das Installateurportal von e-netz. Ab 4,2 Kilowatt darf e-netz die Wärmepumpe bei Netzengpässen vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 Kilowatt bleiben verfügbar, und Sie zahlen dafür weniger Netzentgelt. Wer BAFA- oder KfW-Förderung nutzt, braucht laut e-netz möglicherweise einen zweiten Stromzähler.
Brauche ich im Griesheimer Ortskern eine Genehmigung für das Außengerät?
Möglicherweise. In den Bereichen der Erhaltungssatzung sind Änderungen der äußeren Gestalt genehmigungspflichtig, auch wenn sie nach der Hessischen Bauordnung sonst genehmigungsfrei wären. Ein von der Straße sichtbares Außengerät kann darunter fallen. Die Stadt bittet ausdrücklich, sich auch bei kleineren Vorhaben vorher an die Bauberatung zu wenden, per E-Mail an [email protected] oder unter 06155 701-262.
Welchen Abstand muss die Wärmepumpe zum Nachbarn halten?
In Hessen keinen festen. Die Hessische Bauordnung erlaubt Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge direkt an der Grundstücksgrenze. Entscheidend ist der Lärm: Nach der TA Lärm dürfen beim Nachbarn nachts in einem reinen Wohngebiet höchstens 35 dB(A) ankommen, in einem allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A). Lassen Sie den Aufstellort prüfen, bevor das Fundament gegossen wird.
Soll ich auf den Wärmeplan der Stadt warten?
In der Regel nicht. Griesheim arbeitet an seinem kommunalen Wärmeplan, der bis spätestens zum 30. Juni 2028 vorliegen muss. Nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz verpflichtet ein Wärmeplan ohnehin zu keiner bestimmten Heizung. Für ein Einfamilienhaus bleibt eine eigene Heizung meist die naheliegende Lösung, und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027.
Brauche ich einen Energieberater für den Antrag?
Nein. Die Bestätigung zum Antrag darf auch der Fachbetrieb ausstellen, der die Wärmepumpe einbaut. Eine unabhängige Beratung vor dem Kauf lohnt sich trotzdem. Für Griesheim bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen jeden ersten Montag im Monat von 14 bis 18 Uhr eine kostenlose telefonische Beratung an, Termine unter 0800 809 802 400.
Wie lange gibt es die Förderung noch, und was ändert sich 2027?
Die Förderung läuft weiter, wird aber schrittweise kleiner. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bei Anträgen ab dem 1. August 2028 entfällt er. Im selben Takt sinken die förderfähigen Kosten um je 750 Euro, von 28.000 auf zunächst 27.250 Euro. Angekündigt ist außerdem, die Grundförderung für Wärmepumpen im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent zu senken und Geräte aus EU-Fertigung mit einem Bonus von 15 Prozentpunkten auszugleichen. Die Einzelheiten dazu will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im zweiten Halbjahr 2026 bekannt geben; im KfW-Merkblatt mit Stand Juli 2026 steht davon noch nichts. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Antrags, nicht das des Einbaus. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW außerdem nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, etwa Propan (R290); heute ist das laut den Technischen Mindestanforderungen nur eine Empfehlung. Wer ohnehin neu kauft, sollte das Kältemittel im Angebot prüfen.
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