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Denkmalgeschütztes zweigeschossiges Wohnhaus aus rotem Backstein in der Pfungstädter Straße in Griesheim, mit Mansarddach, Erker und Gartentor, davor zwei geparkte Autos.

Aktualisiert 7 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

Heizungstausch in Griesheim

Was gilt in Griesheim beim Heizungstausch nach dem neuen Heizungsgesetz?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel ist abgeschafft, und eine funktionierende Heizung müssen Sie auch nach 30 Jahren nicht austauschen. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent Biobrennstoff nutzen, ab 2030 15, ab 2035 30 und ab 2040 60 Prozent. Einen fertigen kommunalen Wärmeplan gibt es in Griesheim noch nicht: Die Stadt arbeitet daran, gesetzlich muss er für Gemeinden dieser Größe bis zum 30. Juni 2028 vorliegen. Strom- und Gasnetz betreibt die e-netz Südhessen. Liegt Ihr Haus im Bereich der Griesheimer Erhaltungssatzung, brauchen selbst sonst genehmigungsfreie Arbeiten wie eine neue Dachdeckung oder Wärmedämmung eine Genehmigung der Stadt. Gefördert wird nur der Umstieg auf erneuerbare Wärme, und zwar über die KfW; einen eigenen Heizungszuschuss nennt die Stadt in ihren Förderangeboten nicht.

Angaben ohne Gewähr

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Stadt Griesheim – Fachbereich Stadtentwicklung

Das Stadtplanungs- und Umweltamt erstellt die kommunale Wärmeplanung und ist zugleich die Bauberatung für Häuser im Bereich der Erhaltungssatzung. Fragen zur Erhaltungssatzung beantwortet die Bauberatung telefonisch oder per E-Mail, und zwar ausdrücklich auch bei kleineren Vorhaben. Einen Zuschuss für Heizungen zahlt das Amt nicht.

Ablauf

In 7 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Klären, ob Sie überhaupt tauschen müssen

    Sie selbst

    Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen, egal wie alt sie ist. Das Betriebsverbot für Heizkessel nach 30 Jahren ist mit dem neuen Gesetz entfallen. Handeln müssen Sie erst, wenn die Anlage nicht mehr zu reparieren ist, und selbst dann schreibt Ihnen das Gesetz keine bestimmte Technik vor.

  2. Erhaltungssatzung prüfen

    Behörde

    Griesheim hat eine Erhaltungssatzung für den alten Ortskern und angrenzende, ortsbildprägende Bereiche. Dort sind Änderungen der äußeren Gestalt, aber auch innere bauliche Änderungen und Instandhaltungsarbeiten genehmigungspflichtig, selbst wenn sie nach der Hessischen Bauordnung sonst genehmigungsfrei wären. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, steht auf der Satzungsseite der Stadt oder erfahren Sie bei der Bauberatung.

  3. Kostenlose Energieberatung buchen

    Sie selbst

    Für Griesheim bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen jeden ersten Montag im Monat von 14 bis 18 Uhr eine telefonische Beratung an. Ein Gespräch dauert etwa 45 Minuten und ist kostenlos, Termine unter 0800 809 802 400. Ist ein Besuch vor Ort nötig, beträgt die Eigenbeteiligung 40 Euro.

  4. Varianten mit Folgekosten vergleichen

    Fachbetrieb

    Lassen Sie sich eine erneuerbare und eine fossile Variante anbieten und rechnen Sie über 20 Jahre. Eine Wärmepumpe wird mit bis zu 70 Prozent gefördert, eine neue Gasheizung gar nicht, und für sie kommen ab 2028 der europäische CO₂-Preis und ab 2029 die Biotreppe dazu. Ob und wo in Griesheim Wärmenetze sinnvoll sind, zeigt erst der Wärmeplan.

  5. Förderung beantragen, bevor Sie unterschreiben

    Sie selbst

    Den KfW-Zuschuss, Programm 458, beantragen Sie selbst in „Meine KfW", bevor die Arbeiten beginnen. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage bindet. Ohne diese Klausel gilt er als Vorhabenbeginn.

    Frist vor Vertrag und Beginn der Arbeiten

  6. Bezirksschornsteinfeger bei Gas, Öl oder Pellets einbinden

    Sie selbst

    Wer in Hessen eine Gas-, Öl- oder Pelletheizung neu einbaut, braucht vor dem Einbau eine Stellungnahme des zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und vor der Inbetriebnahme dessen Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit. Verantwortlich sind Sie als Bauherr. Bei einer Wärmepumpe entfällt der Schritt.

    Frist vor dem Einbau und vor der Inbetriebnahme

  7. Einbau und Anmeldung bei e-netz Südhessen

    Fachbetrieb

    Strom- und Gasnetz betreibt in Griesheim die e-netz Südhessen. Eine Wärmepumpe meldet Ihr Installateur über das Installateurportal an, ab 4,2 Kilowatt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Eine neue Gastherme darf nur ein bei e-netz eingetragener Installateur anschließen.

Zahlen und Fristen

Geprüft am

Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft seit
29.07.2026
65-Prozent-Regel und Austauschpflicht nach 30 Jahren
abgeschafft
Biobrennstoff bei neuer Gas- oder Ölheizung
10 % ab 2029

15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.

Anteil des Vermieters bei neuer Gas- oder Ölheizung
50 %

Netzentgelte und CO₂-Kosten ab 2028, Mehrkosten für Biobrennstoff von 2029 bis Ende 2039 für höchstens 30 Prozent des Verbrauchs.

Kommunaler Wärmeplan Griesheim
in Arbeit

Etappenziele laut Stadt für 2030, 2035 und 2040.

Frist für den Wärmeplan
30.06.2028

Nach dem Wärmeplanungsgesetz für Gemeinden bis 100.000 Einwohner. In Hessen besteht die Pflicht für Kommunen über 20.000 Einwohner seit 29.11.2023.

Netzbetreiber Strom und Gas
e-netz Südhessen
Erhaltungssatzung
Genehmigung auch für genehmigungsfreie Vorhaben

In einem eigenen, gebührenpflichtigen Verfahren bei der Stadt.

Energieberatung Verbraucherzentrale für Griesheim
1. Montag im Monat, 14–18 Uhr

Telefonisch, etwa 45 Minuten, kostenlos. Termine unter 0800 809 802 400.

KfW-Zuschuss für neue Gas- oder Ölheizung
keiner

Quelle: Bundesregierung, GModG-Infoportal; Stadt Griesheim, Kommunale Wärmeplanung, Energieberatung und Fragen zur Erhaltungssatzung; e-netz Südhessen

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • Verwechseln Sie Griesheim nicht mit Frankfurt-Griesheim. Berichte über ein neues Wärmenetz, das rund 1.000 Haushalte mit Abwärme aus Rechenzentren versorgt, betreffen den Frankfurter Stadtteil. Für Griesheim bei Darmstadt zeigt erst der eigene Wärmeplan, ob Wärmenetze in Frage kommen.
  • Sprechen Sie vor jeder sichtbaren Änderung mit der Bauberatung, wenn Ihr Haus im Erhaltungsbereich liegt. Die Stadt nennt ausdrücklich Arbeiten wie das Decken eines Daches oder eine Wärmedämmung als genehmigungspflichtig. Ohne die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist ein Vorhaben unzulässig.
  • Warten Sie nicht auf den Wärmeplan, wenn Ihre Heizung jetzt ersetzt werden muss. Nach dem neuen Gesetz verpflichtet ein Wärmeplan ohnehin zu keiner bestimmten Heizung, und bis 2028 kann es dauern. Für die meisten Einfamilienhäuser wird eine eigene Heizung auch dann die naheliegende Lösung bleiben.
  • Dass die 65-Prozent-Regel gefallen ist, heißt nicht, dass eine neue Gasheizung ohne Folgekosten bleibt. Ab 2029 kaufen Sie einen steigenden Anteil Biomethan ein, und ab 2028 bildet sich der CO₂-Preis europäisch. Rechnen Sie über die Laufzeit.
  • Die Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger bei einer neuen Gas-, Öl- oder Pelletheizung ist Ihre Aufgabe als Bauherr. Ohne Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit darf die Anlage nicht in Betrieb gehen.

Häufige Fragen

Heizungstausch in Griesheim

Ist das Heizungsgesetz gekippt?

In seiner bisherigen Form ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es streicht die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung und das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Neu sind die Biotreppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen und eine Kostenteilung zwischen Vermietern und Mietern.

Wann kommt der Wärmeplan für Griesheim?

Die Stadt arbeitet daran. Auf ihrer Seite zur kommunalen Wärmeplanung beschreibt sie die Schritte Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie mit Etappenzielen für 2030, 2035 und 2040. Ergebnisse oder eine Karte sind dort noch nicht veröffentlicht. Nach dem Wärmeplanungsgesetz muss der Plan für Gemeinden bis 100.000 Einwohner spätestens zum 30. Juni 2028 vorliegen.

Gibt es in Griesheim Fernwärme?

Ein öffentliches Fernwärmenetz nennt die Stadt auf ihrer Seite zur Wärmeplanung nicht, ob Wärmenetze sinnvoll sind, soll gerade die Wärmeplanung klären. Wer online nach Fernwärme in Griesheim sucht, landet oft bei Meldungen über ein Wärmenetz mit Abwärme aus Rechenzentren. Das liegt im Frankfurter Stadtteil Griesheim und hat mit Griesheim bei Darmstadt nichts zu tun.

Darf ich in Griesheim noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja. Das Gesetz lässt die Wahl der Heizung offen. Ab 2029 müssen Sie aber mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan oder anderen klimafreundlichen Gasen beziehen, ab 2030 15 Prozent und später deutlich mehr. Eine Förderung gibt es dafür nicht. Vor dem Einbau braucht es die Stellungnahme des Bezirksschornsteinfegers, und im Erhaltungsbereich gegebenenfalls eine Genehmigung der Stadt.

Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung austauschen?

Nein. Die frühere Regel, nach der Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren stillgelegt werden mussten, ist entfallen. Sie dürfen eine funktionierende Heizung weiter betreiben und reparieren lassen. Wirtschaftlich kann ein Tausch trotzdem sinnvoll sein: Wer eine funktionierende Öl- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht und selbst im Haus wohnt, bekommt bei Antrag bis Ende Januar 2027 noch 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus.

Was bedeutet die Erhaltungssatzung für den Heizungstausch?

Sie gilt für den alten Ortskern und angrenzende, ortsbildprägende Bereiche. Die Stadt nennt dort als genehmigungspflichtig nicht nur Änderungen der äußeren Gestalt wie eine Wärmedämmung, sondern auch innere bauliche Änderungen und Instandhaltungsarbeiten, selbst wenn sie sonst genehmigungsfrei wären. Ob Ihr Heizungstausch mit Außengerät oder neuer Abgasführung darunter fällt, klärt die Bauberatung unter 06155 701-262. Fragen Sie vor der Auftragsvergabe.

Wo bekomme ich in Griesheim eine kostenlose Energieberatung?

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen bietet für Griesheim jeden ersten Montag im Monat von 14 bis 18 Uhr eine telefonische Beratung an, etwa 45 Minuten, kostenlos. Termine vereinbaren Sie unter 0800 809 802 400. Ist ein Besuch bei Ihnen zu Hause nötig, zahlen Sie 40 Euro, einkommensschwache Haushalte mit Nachweis nichts. Für Photovoltaik bietet die Stadt zusätzlich eine eigene kostenlose Solarberatung an.

Was ändert das neue Gesetz für Mieter und Vermieter?

Baut ein Vermieter jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung ein, trägt er ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte und CO₂-Kosten und ab 2029 die Hälfte der Mehrkosten für den vorgeschriebenen Biobrennstoff, bezogen auf höchstens 30 Prozent des Verbrauchs. Damit sollen Mieter vor hohen Nebenkosten einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden.