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Blick über eine Wohnsiedlung mit bunten Holzfassaden, deren flach geneigte Dächer vollständig mit Photovoltaikmodulen belegt sind, dahinter bewaldete Hügel.

Aktualisiert 7 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

Einspeisevergütung beantragen in Darmstadt

Wie beantrage ich die Einspeisevergütung bei e-netz Südhessen?

Die Einspeisevergütung zahlt in Darmstadt der Netzbetreiber e-netz Südhessen, nicht Ihr Stromanbieter. Sie beantragen sie selbst im Kundenportal von e-netz, nachdem die Anlage in Betrieb ist und im Marktstammdatenregister steht. Dafür brauchen Sie drei Nummern: die SEE-Nummer und die ABR-Nummer aus der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters und die AO-Nummer aus der Netzzusage von e-netz. Ausgezahlt wird in monatlichen Abschlägen, abgerechnet einmal im Jahr. Neue Anlagen bis 10 kWp bekommen seit dem 1. August 2026 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung, garantiert für 20 Jahre. Wer diese Sätze sichern will, sollte 2026 in Betrieb gehen: Ein Regierungsentwurf sieht für neue Anlagen ab 2027 eine deutlich niedrigere Übergangszahlung vor.

Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Arnold Plesse, CC BY 3.0

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

e-netz Südhessen AG

Verteilnetzbetreiber für Darmstadt und Südhessen und damit die Stelle, die Ihre Einspeisevergütung auszahlt. Die Zahlung kommt nicht von ENTEGA und nicht von Ihrem Stromlieferanten, auch wenn beide zum selben Konzern gehören oder Sie Ihren Reststrom dort kaufen. Den Antrag stellen Sie online im Kundenportal, Fragen zu Abschlägen beantwortet e-netz auch unter [email protected].

Erreichbar
Mo–Do 08:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–15:00 Uhr

Zum Nachrechnen

Was springt für Sie dabei heraus?

Was die Einspeisung im Jahr bringt

7,70 Cent je Kilowattstunde · Anlage bis 10 kWp, Überschusseinspeisung

2.000 kWh → 154 € 154 € 2.000 4.000 kWh → 308 € 308 € 4.000 6.000 kWh → 462 € 462 € 6.000 8.000 kWh → 616 € 616 € 8.000

Eingespeiste Strommenge in kWh

Wie viel Sie einspeisen, hängt vor allem am Eigenverbrauch. Eine Südanlage mit 10 kWp erzeugt in Südhessen grob 9.000 bis 10.000 kWh im Jahr. Mit Speicher bleibt mehr im Haus, dann sinkt die Einspeisung, und die Stromrechnung sinkt stärker, als die Vergütung fällt.

Als Tabelle anzeigen
Eingespeiste Strommenge Fördersumme
2.000 kWh 154 €
4.000 kWh 308 €
6.000 kWh 462 €
8.000 kWh 616 €

Ablauf

In 7 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Netzzusage mit AO-Nummer bereitlegen

    Sie selbst

    Die Anschlussobjektnummer, kurz AO-Nummer, steht auf der Netzzusage, die e-netz Südhessen nach der Anmeldung Ihrer Anlage verschickt. Hat Ihr Installateur die Anmeldung übernommen, liegt das Schreiben oft nur bei ihm. Lassen Sie es sich aushändigen, ohne AO-Nummer kommen Sie im Antrag nicht weiter.

  2. Anlage im Marktstammdatenregister eintragen

    Sie selbst

    Registrieren Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur. Die Registrierungsbestätigung enthält die SEE-Nummer der Anlage und die ABR-Nummer, unter der Sie als Betreiber geführt werden. Einen Stromspeicher tragen Sie als eigene Einheit mit eigener SEE-Nummer ein. Merken Sie sich die E-Mail-Adresse, die Sie dort angeben.

    Frist innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme

  3. Im Kundenportal von e-netz registrieren

    Sie selbst

    Unter „Registrierung als Kunde" legen Sie mit Name und E-Mail-Adresse ein Konto an. Nach dem Klick auf den Bestätigungslink vergeben Sie ein Passwort. Wer schon ein Konto hat, etwa für die Zählerstandsmeldung, meldet sich direkt an.

  4. Beantragung starten und Nummern eingeben

    Sie selbst

    Wählen Sie „Beantragung Einspeisevergütung" und tragen Sie SEE-Nummer, ABR-Nummer und AO-Nummer ein. Geben Sie dabei dieselbe E-Mail-Adresse an, die im Marktstammdatenregister hinterlegt ist. An diese Adresse schickt e-netz einen zweiten Bestätigungslink, sonst ist keine Verifizierung möglich.

  5. Daten prüfen, IBAN und Umsatzsteuer angeben

    Sie selbst

    Anlagen- und Betreiberdaten übernimmt das Portal aus dem Marktstammdatenregister, ebenso die Angabe Voll- oder Teileinspeisung. Ergänzen müssen Sie die Veräußerungsform, in der Regel Einspeisevergütung, Ihre IBAN, die Angabe zur Umsatzsteuer und gegebenenfalls die SEE-Nummer des Speichers. Die Eingabe lässt sich zwischendurch speichern und später fortsetzen.

  6. Begrüßungsschreiben mit Abschlagsplan

    Netzbetreiber

    e-netz prüft die Angaben und legt ein Vertragskonto an. Danach kommt ein Begrüßungsschreiben mit Vertragskontonummer und Abschlagsplan. Gezahlt werden 11 Abschläge von Februar bis Dezember, jeweils für den Vormonat und verteilt nach dem typischen Solarertrag. Im Januar folgt die Jahresabrechnung.

  7. Zählerstand zum 31. Dezember melden

    Sie selbst

    Für die Jahresabrechnung braucht e-netz den Zählerstand vom 31. Dezember. Sie melden ihn online im Kundenportal. Fehlt die Meldung, kann nur geschätzt werden, und die Abrechnung stimmt nicht mit Ihrer tatsächlichen Einspeisung überein.

    Frist bis Ende Februar des Folgejahres

Zahlen und Fristen

Geprüft am

Überschusseinspeisung bis 10 kWp
7,70 ct/kWh

Für Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.01.2027.

Überschusseinspeisung über 10 bis 40 kWp
6,66 ct/kWh

Gilt für den Leistungsanteil über 10 kWp, darunter bleibt es bei 7,70 ct.

Volleinspeisung bis 10 kWp
12,22 ct/kWh
Volleinspeisung über 10 bis 100 kWp
10,24 ct/kWh
Dauer der garantierten Vergütung
20 Jahre

Zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.

Nächste planmäßige Absenkung
01.02.2027

Um 1 Prozent, sofern die EEG-Novelle nichts anderes festlegt.

Vergütung bei negativen Strompreisen
keine

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025. Bei 2 bis 100 kWp greift die Regel erst, wenn ein intelligentes Messsystem eingebaut ist; unter 2 kWp gar nicht. Die Stunden werden am Ende der Laufzeit angehängt (§ 51a EEG).

Einspeisung ohne Smart Meter und Steuerbox
höchstens 60 % der Leistung

Betrifft neue Anlagen, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist.

Abschläge im Jahr
11

Februar bis Dezember, Jahresabrechnung im Januar.

Frist Zählerstand
Ende Februar
Einkommensteuer auf die Vergütung
keine bis 30 kWp

Für Anlagen auf Wohngebäuden nach § 3 Nr. 72 EStG.

Quelle: e-netz Südhessen, Einspeisevergütung beantragen, Abschlagszahlungen und Kurzanleitung Kundenportal; Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen (Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027)

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • Nehmen Sie im Antrag dieselbe E-Mail-Adresse wie im Marktstammdatenregister. e-netz verifiziert den Antrag über diese Adresse. Eine andere Adresse, etwa die des Installateurs, führt dazu, dass der Antrag nicht weiterläuft.
  • Daten zur Anlage ändern Sie nicht im Portal von e-netz, sondern im Marktstammdatenregister. Danach laden Sie sie im Antrag über „Daten aus MaStR aktualisieren" neu. Wer Leistung, Betreiber oder Einspeiseart nur bei e-netz korrigieren will, kommt nicht weiter.
  • Wenn Sie eine neue Anlage planen, zählt das Jahr der Inbetriebnahme. Nach dem Regierungsentwurf vom 29. Juli 2026 soll die feste Vergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 durch eine befristete Übergangszahlung von rund 5,2 Cent ersetzt werden. Beschlossen ist das noch nicht. Anlagen, die bis Ende 2026 laufen, behalten nach dem Entwurf die heutigen Sätze für 20 Jahre. Denken Sie an die Vorlaufzeit für Netzzusage und Montage.
  • Bei negativen Strompreisen gibt es für neue Anlagen keine Vergütung, und ohne Smart Meter mit Steuerbox dürfen sie höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Ein Speicher oder eine nach Osten und Westen ausgerichtete Anlage fängt einen Teil der Mittagsspitze ab.
  • Die Abschläge schwanken stark, das ist gewollt. Im Juni und Juli zahlt e-netz jeweils rund 14 bis 15 Prozent der erwarteten Jahressumme, im Januar, Februar und Dezember nur je 2 Prozent. Ein kleiner Abschlag im Winter ist also kein Fehler in der Abrechnung.
  • Haben Sie die Anlage über eine Bank oder einen Anbieter finanziert und die Vergütung abgetreten, müssen Sie das im Antrag angeben. Das Portal hat dafür eine eigene Schaltfläche. Sonst zahlt e-netz an Sie statt an den Finanzierer, und das gibt später Ärger.

Häufige Fragen

Einspeisevergütung beantragen in Darmstadt

Wer zahlt die Einspeisevergütung in Darmstadt, ENTEGA oder e-netz Südhessen?

e-netz Südhessen. Die Einspeisevergütung zahlt immer der Netzbetreiber, in dessen Netz Sie einspeisen, und das ist in Darmstadt die e-netz Südhessen AG. ENTEGA ist der Energieversorger im selben Konzern. Bei wem Sie Ihren Reststrom kaufen, spielt für die Vergütung keine Rolle. Deshalb stellen Sie den Antrag auch nicht bei ENTEGA, sondern im Kundenportal von e-netz.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gibt es bis 10 kWp 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Größere Anlagen werden anteilig vergütet: Bei 15 kWp gelten für zwei Drittel der Leistung 7,70 Cent und für das übrige Drittel 6,66 Cent. Der Satz bei Inbetriebnahme bleibt 20 Jahre lang gleich.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Für bestehende Anlagen nicht. Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, nach dem neue kleine Anlagen ab 2027 keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen sollen, sondern eine Übergangszahlung von rund 5,2 Cent für 36 Monate und danach den Weg über die Direktvermarktung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Anlagen, die vorher in Betrieb gehen, behalten die Vergütung, die bei ihrer Inbetriebnahme galt.

Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Nach dem Antrag legt e-netz ein Vertragskonto an und schickt ein Begrüßungsschreiben mit Abschlagsplan. Danach kommen 11 Abschläge im Jahr, von Februar bis Dezember, jeweils für den Strom des Vormonats. Die Höhe folgt dem typischen Solarertrag, im Sommer also deutlich mehr als im Winter. Im Januar erstellt e-netz die Jahresabrechnung auf Basis Ihres Zählerstands vom 31. Dezember.

Welche Nummern brauche ich für den Antrag?

Drei. Die SEE-Nummer bezeichnet Ihre Anlage im Marktstammdatenregister, die ABR-Nummer Sie als Anlagenbetreiber. Beide stehen auf der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur. Die dritte ist die AO-Nummer, die Anschlussobjektnummer, und die steht auf der Netzzusage von e-netz Südhessen. Betreiben Sie einen Speicher, kommt dessen eigene SEE-Nummer dazu.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Einkommensteuer fällt bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden nicht an, die Einnahmen sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Bei der Umsatzsteuer fragt e-netz im Antrag, wie Sie behandelt werden wollen: Mit Kleinunternehmerregelung wird ohne Umsatzsteuer ausgezahlt, wer darauf verzichtet, muss Finanzamt und Umsatzsteuer-ID angeben. e-netz gibt dazu keine Auskunft, im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, gibt es in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung. Verloren ist das Geld nicht ganz: Die ausgefallenen Stunden werden nach Ende der 20 Jahre angehängt. Ältere Anlagen sind davon nicht betroffen. Wer tagsüber viel selbst verbraucht oder einen Speicher lädt, merkt davon wenig.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teileinspeisung?

Bei der Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt, verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Satz höher: 12,22 statt 7,70 Cent bis 10 kWp. Für die meisten Einfamilienhäuser lohnt sich die Teileinspeisung, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den teureren Netzstrom ersetzt. Welche Variante gilt, übernimmt e-netz aus Ihrem Eintrag im Marktstammdatenregister.

Gilt das auch in Griesheim und im Landkreis?

Ja, überall dort, wo e-netz Südhessen der Netzbetreiber ist. e-netz betreibt das Netz in 63 Kommunen Südhessens, darunter Griesheim. Der Antrag im Kundenportal mit SEE-, ABR- und AO-Nummer, die Abschläge und die Zählerstandsmeldung bis Ende Februar sind dort dieselben. Ob e-netz Ihr Netzbetreiber ist, zeigt die Netzbetreibersuche auf der Seite von e-netz.