Förderung für Wärmepumpen in Darmstadt
Welche Förderung gibt es in Darmstadt für eine Wärmepumpe?
Von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es für eine Wärmepumpe kein Geld, und auch das Land Hessen hat kein eigenes Zuschussprogramm. Gefördert wird über die KfW, Programm 458. Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 Prozent Grundförderung für alle, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Gas-Etagen- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen, und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro Kosten, der Zuschuss liegt also bei höchstens 22.400 Euro. Den Antrag stellen Sie selbst, bevor die Arbeiten beginnen.
Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Mueller felix, CC BY-SA 4.0
Zuständig
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Wissenschaftsstadt Darmstadt – Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
Zuständig für die kommunale Wärmeplanung, deren Ergebnisse der Magistrat im Januar 2026 beschlossen hat. Im Stadtatlas zeigt die Stadt, wo künftig Fernwärme kommen soll und wo eine Einzelheizung wie die Wärmepumpe die bessere Lösung ist. Einen Zuschuss für Wärmepumpen zahlt das Amt nicht. Den Antrag stellen Sie bei der KfW, deren Dialogcenter unter 0800 539-9013 kostenfrei erreichbar ist.
- Telefon
- 06151 13-4900
- [email protected]
Zum Nachrechnen
Was springt für Sie dabei heraus?
Ihr Zuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten
280 € je Prozentpunkt · höchstens 22.400 €
Fördersatz in %
30 % bekommt jeder, auch bei Vermietung. 46 % gibt es mit Klimageschwindigkeitsbonus, 56 % zusätzlich mit dem kleinsten Einkommensbonus. Bei 70 % ist für die meisten Selbstnutzer Schluss, 80 % gibt es nur bis 30.000 € Haushaltseinkommen. Kostet Ihre Anlage weniger als 28.000 €, zählt der tatsächliche Betrag.
Als Tabelle anzeigen
| Fördersatz | Fördersumme |
|---|---|
| 30 % | 8.400 € |
| 46 % | 12.880 € |
| 56 % | 15.680 € |
| 70 % | 19.600 € |
| 80 % | 22.400 € |
Ablauf
In 7 Schritten
Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.
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Im Stadtatlas nachsehen, ob Fernwärme kommt
Sie selbstDie Karte zur Wärmeplanung im Darmstädter Stadtatlas zeigt, wo künftig ein Fernwärmeanschluss möglich sein soll. Außerhalb dieser Gebiete ist laut Stadt eine Einzelheizung wie die Wärmepumpe die beste Lösung. Liegt Ihr Haus in einem bestehenden Fernwärme-Satzungsgebiet, gilt dort eine Anschlusspflicht. Für solche Grundstücke fördert die KfW nur den Anschluss an das Wärmenetz, keine Wärmepumpe.
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Angebot und Bestätigung zum Antrag einholen
FachbetriebDer Heizungsbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin erstellt die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Darin stehen die förderfähigen Kosten und die Bestätigung, dass die Anlage die technischen Anforderungen erfüllt: eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und bei Luft-Wasser-Geräten ein Außengerät, das mindestens 10 Dezibel unter dem EU-Grenzwert bleibt. Einen Energieberater brauchen Sie dafür nicht.
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Vertrag mit Förderklausel unterschreiben
Sie selbstDer Vertrag mit dem Fachbetrieb muss vor dem Antrag unterschrieben sein und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Er gilt also nur, wenn die KfW zusagt. Außerdem muss ein voraussichtliches Datum für den Einbau darin stehen. Ein Vertrag ohne diese Klausel gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
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Antrag in „Meine KfW" stellen
Sie selbstSie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW", wählen das Produkt 458 und laden BzA und Vertrag hoch. Den Antrag müssen Sie selbst stellen. Eine Vollmacht für den Handwerksbetrieb lässt die KfW nicht zu, Ausnahme sind Eigentümergemeinschaften. Wer sich im Portal registriert, muss auch derjenige sein, der den Antrag stellt.
Frist vor Beginn der Arbeiten vor Ort
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Zusage abwarten, dann einbauen
FörderstelleMit der Zusage der KfW wird der Vertrag wirksam und der Betrieb darf anfangen. Zum Einbau gehört zwingend die Optimierung des Heizungssystems mit hydraulischem Abgleich. Den Nachweis darüber kann die KfW später anfordern, üblich ist das Formular des VdZ.
Frist Einbau innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abschließen
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Anmeldung bei e-netz Südhessen
FachbetriebWärmepumpen sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. In Darmstadt ist das die e-netz Südhessen AG, und die Anmeldung übernimmt Ihr Installateur über das Installateurportal. Ab 4,2 kW gilt die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt. Bei geförderten Anlagen kann laut e-netz ein zweiter Stromzähler Pflicht sein.
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Nachweis einreichen und Zuschuss abrufen
Sie selbstDer Fachbetrieb bestätigt den Einbau mit der Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD. Mit deren Nummer, allen Rechnungen und Ihrer Steuer-Identifikationsnummer rufen Sie den Zuschuss in „Meine KfW" ab. Für die Boni kommen Grundbuchauszug, Meldebestätigung und beim Einkommensbonus die Steuerbescheide dazu. Wer den Einkommensbonus beantragt hat, kann den Nachweis voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen.
Frist innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung
Zahlen und Fristen
Geprüft am
- Zuschuss der Stadt Darmstadt
- keiner
- Grundförderung
- 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Einkommensbonus bis 30.000 €
- 40 %
- Einkommensbonus bis 40.000 €
- 30 %
- Einkommensbonus bis 50.000 €
- 10 %
- Höchstfördersatz
- 70 %
- Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit
- 28.000 €
- Höchstmöglicher Zuschuss
- 22.400 €
- Schall bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
- 10 dB unter EU-Grenzwert
- Kombination mit Steuerbonus nach § 35c EStG
- ausgeschlossen
Das städtische Programm fördert Photovoltaik, Zisternen und Bäume, keine Heizungen.
Auch für vermietete und nicht selbst genutzte Häuser.
Nur bei Selbstnutzung. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bei Anträgen ab 01.08.2028 entfällt er.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen, Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.
Mit einem Kind unter 18 im Haushalt liegen alle Grenzen 10.000 € höher.
80 % bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €.
Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €.
80 % von 28.000 €, bei Antrag bis 31.01.2027.
Für dieselbe Maßnahme entweder KfW-Zuschuss oder Steuerermäßigung.
Worauf Sie achten sollten
Die häufigsten Fehler
- Ein Vertrag ohne Förderklausel kostet Sie die gesamte Förderung. Die KfW wertet ihn als Vorhabenbeginn, und ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag schließt den Zuschuss aus. Das gilt auch, wenn Sie nur ein Angebot gegenzeichnen. Lassen Sie die aufschiebende oder auflösende Bedingung ausdrücklich in den Vertrag schreiben.
- Manche Anbieterseiten nennen für Darmstadt „regionale Förderprogramme". Für Wärmepumpen gibt es hier keine: Das städtische Programm umfasst Photovoltaik, Zisternen und Bäume. Rechnen Sie Ihr Angebot deshalb nur mit der KfW-Förderung durch.
- Prüfen Sie vor dem Angebot im Stadtatlas, wo Ihr Haus liegt. In bestehenden Fernwärme-Satzungsgebieten gilt eine Anschlusspflicht, und dort fördert die KfW keine Wärmepumpe. Umgekehrt haben Sie auch in einem eingezeichneten künftigen Wärmenetzgebiet keinen Anspruch auf Fernwärme. Wer darauf wartet, wartet unter Umständen vergeblich.
- Für den Einkommensbonus zählt nicht Ihr heutiges Einkommen, sondern der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also aus 2023 und 2024. Nachgewiesen wird ausschließlich mit Einkommensteuerbescheiden. Rentenbescheide und Lohnsteuerbescheinigungen nimmt die KfW nicht an. Wer keine Steuererklärung abgibt, hat keinen Bescheid und sollte das vor dem Antrag klären.
- Bezahlen Sie jede Rechnung per Überweisung. Die KfW verlangt unbare Zahlung, und auf der Rechnung müssen die Adresse des Hauses und die förderfähigen Kosten stehen. Eine bar bezahlte Rechnung wird nicht anerkannt.
- Der 1. Februar 2027 ist ein Stichtag. Für Anträge ab dann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent und der Förderhöchstbetrag auf 27.250 Euro. Maßgeblich ist das Datum des Antrags, nicht das des Einbaus. Wer zu den heutigen Bedingungen gefördert werden will, beantragt bis Ende Januar 2027.
Häufige Fragen
Förderung für Wärmepumpen in Darmstadt
Gibt es in Darmstadt eine Förderung für Wärmepumpen?
Nicht von der Stadt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke, Zisternen und Bäume, aber keine Heizungen. Für Darmstädter Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt damit die Bundesförderung über die KfW, Programm 458. Die ist allerdings großzügig: bis zu 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 22.400 Euro.
Gibt es eine Wärmepumpen-Förderung vom Land Hessen?
Einen eigenen Zuschuss des Landes für Wärmepumpen in Privathäusern gibt es derzeit nicht. Wer in Hessen eine Wärmepumpe einbaut, bekommt die Förderung von der KfW, genauso wie in jedem anderen Bundesland. Die Zahlen auf dieser Seite gelten deshalb auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Was sich von Ort zu Ort unterscheidet, sind die Wärmeplanung der Gemeinde und unter Umständen der Netzbetreiber.
Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Wärmepumpe?
Das hängt von drei Dingen ab: ob Sie selbst im Haus wohnen, welche Heizung Sie ersetzen und wie hoch Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist. Drei Beispiele bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten: Ein Vermieter bekommt 30 Prozent, also 8.400 Euro. Wer selbst im Haus wohnt und eine Ölheizung ersetzt, bekommt 46 Prozent, also 12.880 Euro. Liegt das Haushaltseinkommen zusätzlich zwischen 30.000 und 40.000 Euro, sind es 70 Prozent und damit 19.600 Euro. Bis 30.000 Euro gibt es 80 Prozent, das Maximum von 22.400 Euro.
Wird der Einkommensbonus nach brutto oder netto berechnet?
Weder noch. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Es liegt meist deutlich unter dem Brutto. Gerechnet wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also 2023 und 2024. Zum Haushalt zählen die im Haus gemeldeten Eigentümer und ihre Partner. Kinder unter 18 zählen nicht mit, ein Kind hebt aber alle Grenzen um 10.000 Euro an.
Wie alt muss meine Heizung für den Klimageschwindigkeitsbonus sein?
Bei Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen spielt das Alter keine Rolle. Gas- und Biomasseheizungen müssen zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sein. In allen Fällen muss die alte Heizung noch funktionieren, und Sie müssen selbst im Haus wohnen. Für Darmstadt ist die Etagenheizung ein wichtiger Fall: Die Stadt widmet ihr in den Fragen zur Wärmeplanung einen eigenen Abschnitt, weil sie in vielen Altbauwohnungen hängt.
Wie lange gibt es die Förderung noch, und was ändert sich 2027?
Die Förderung läuft weiter, wird aber schrittweise kleiner. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bei Anträgen ab dem 1. August 2028 entfällt er. Im selben Takt sinken die förderfähigen Kosten um je 750 Euro. Angekündigt ist außerdem, die Grundförderung für Wärmepumpen im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent zu senken und Geräte aus EU-Fertigung mit einem Bonus von 15 Prozentpunkten auszugleichen. Im Merkblatt mit Stand Juli 2026 steht das noch nicht. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW außerdem nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, etwa Propan (R290); heute ist das laut den Technischen Mindestanforderungen nur eine Empfehlung. Wer ohnehin neu kauft, sollte das Kältemittel im Angebot prüfen.
Bekommen Vermieter eine Förderung für die Wärmepumpe?
Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es ausschließlich für die Wohnung, in der die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst mit Hauptwohnsitz lebt. Bei einem Mehrfamilienhaus steigen dafür die förderfähigen Kosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste. Wohnen Sie selbst in einer der Wohnungen, können Sie die Boni für diese eine Wohnung zusätzlich beantragen.
Welchen Abstand muss die Wärmepumpe in Darmstadt zum Nachbarn halten?
In Hessen keinen festen. Seit November 2022 erlaubt die Hessische Bauordnung Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge direkt an der Grundstücksgrenze. Entscheidend ist stattdessen der Lärm: Nach der TA Lärm dürfen beim Nachbarn nachts in einem reinen Wohngebiet höchstens 35 dB(A) ankommen, in einem allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A). Lassen Sie den Aufstellort deshalb prüfen, bevor das Fundament gegossen wird. Bei denkmalgeschützten Gebäuden brauchen Sie zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Muss ich die Wärmepumpe bei e-netz Südhessen anmelden?
Ja, die Anmeldung ist Pflicht, aber Sie machen sie nicht selbst. Ihr Installateur meldet die Wärmepumpe über das Installateurportal von e-netz Südhessen an, dem Netzbetreiber für Darmstadt. ENTEGA ist der Stromversorger und dafür nicht zuständig. Ab 4,2 kW darf e-netz die Wärmepumpe bei Netzengpässen vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 kW bleiben aber immer verfügbar. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt. Für den Rabatt je Kilowattstunde nach Modul 2 und für einen Wärmepumpentarif brauchen Sie einen separaten Zähler.
Kommt Fernwärme in meine Straße, und lohnt sich dann noch eine Wärmepumpe?
Das zeigt die Karte zur kommunalen Wärmeplanung im Stadtatlas Darmstadt. Laut Wärmeplan soll der Anteil der Fernwärme am Wärmebedarf von rund 15 Prozent auf etwa 33 Prozent im Jahr 2045 steigen. Der größere Teil der Gebäude wird also auch künftig eine eigene Heizung brauchen, und dort nennt die Stadt die Wärmepumpe ausdrücklich die beste Lösung. Selbst in einem eingezeichneten Wärmenetzgebiet haben Sie keinen Anspruch auf einen Anschluss. ENTEGA führt dafür lediglich eine Interessentenliste.
Brauche ich einen Energieberater für den Antrag?
Nein. Die Bestätigung zum Antrag darf auch der Fachbetrieb ausstellen, der die Wärmepumpe einbaut. Eine unabhängige Beratung vor dem Kauf lohnt sich trotzdem, vor allem im Altbau. Die kostenlose Vor-Ort-Erstberatung der Stadt, der Modernisierungskonvoi, ist derzeit nicht buchbar: Der Durchgang 2026 ist abgeschlossen, das Angebot soll nach einer neuen Ausschreibung weiterlaufen. Bis dahin berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale zu Heizung und Wärmepumpe.