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Wohnhaus mit voll belegter Photovoltaikanlage auf dem Satteldach, davor ein Getreidefeld, im Hintergrund Wald und bewaldete Hügel.

Aktualisiert 5 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

PV-Anlage anmelden in Darmstadt

Wie melde ich meine Photovoltaikanlage in Darmstadt an?

Zuständig ist in Darmstadt die e-netz Südhessen AG, nicht ENTEGA und nicht die Stadt. Anlagen bis 135 kW werden über das Kundenportal von e-netz Südhessen angemeldet. In der Regel übernimmt das Ihr Elektrofachbetrieb. Wichtig sind zwei Fristen: Nach der Netzzusage müssen Sie innerhalb von drei Monaten mit dem Bau beginnen, sonst verfällt die Zusage. Und Sie müssen die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme selbst im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Ohne diese Registrierung darf Ihnen keine Einspeisevergütung ausgezahlt werden.

Angaben ohne Gewähr

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

e-netz Südhessen AG

Verteilnetzbetreiber für Darmstadt und Südhessen, Teil des ENTEGA-Konzerns. Häufige Verwechslung: ENTEGA ist der Energieversorger, e-netz Südhessen der Netzbetreiber. Für die Anmeldung ist der Netzbetreiber zuständig, unabhängig davon, bei wem Sie Ihren Strom kaufen.

Erreichbar
Mo–Do 08:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–15:00 Uhr

Ablauf

In 9 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Anmeldung im Kundenportal

    Fachbetrieb

    Die Anlage wird im Kundenportal von e-netz Südhessen angemeldet. Das übernimmt üblicherweise Ihr Anlagenbauer oder ein zugelassener Elektroinstallateur; Sie können es aber auch selbst tun. Für Anlagen über 135 kW gilt ein eigener Weg für mittlere und große Erzeuger.

  2. Netzzusage abwarten

    Netzbetreiber

    e-netz Südhessen prüft die Anmeldung und erteilt eine schriftliche Zusage für den Netzanschluss. Erst danach sollte gebaut werden.

    Frist Baubeginn innerhalb von 3 Monaten, sonst verfällt die Zusage

  3. Anlage errichten

    Fachbetrieb

    Der Fachbetrieb baut die Anlage. Achten Sie darauf, dass die Ausführung den technischen Anschlussbedingungen entspricht. Nachträgliche Änderungen sind teuer.

  4. Fertigmeldung einreichen

    Fachbetrieb

    Nach Fertigstellung meldet der Installateur die Anlage fertig. Dazu gehört das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 nach VDE-AR-N 4105 sowie die Erklärung zur Inbetriebnahme.

  5. Zählersetzung vereinbaren

    Netzbetreiber

    Der Installateur stimmt den Termin mit e-netz Südhessen ab. Der Netzbetreiber setzt den Zähler, der die eingespeiste Energie misst.

  6. Im Marktstammdatenregister eintragen

    Sie selbst

    Diesen Schritt müssen Sie als Betreiber selbst erledigen, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Er wird am häufigsten vergessen, und ohne ihn fließt kein Geld.

    Frist innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme

  7. Einspeisevergütung beantragen

    Sie selbst

    Nach der MaStR-Registrierung beantragen Sie die Vergütung über das Kundenportal von e-netz Südhessen.

  8. Abrechnung läuft an

    Netzbetreiber

    e-netz Südhessen verschickt eine erste Mitteilung und beginnt mit den monatlichen Zahlungen. Einmal jährlich folgt eine Schlussabrechnung.

  9. Jährlich Zählerstand melden

    Sie selbst

    Den Jahreszählerstand melden Sie online über das Kundenportal.

    Frist bis spätestens Ende Februar des Folgejahres

Zahlen und Fristen

Geprüft am

Anmeldung über Kundenportal bis
135 kW

Darüber gilt der Weg für mittlere und große Erzeuger.

Balkonkraftwerke bis 800 W
keine Anmeldung beim Netzbetreiber

Seit Mai 2024 entfallen, es bleibt nur das Marktstammdatenregister. Das gilt für steckerfertige Geräte; wird die Anlage fest angeklemmt, führt e-netz sie als Kleinsterzeugeranlage und die Anmeldung bleibt Pflicht. Gilt nicht für Dachanlagen, die weiter über das Kundenportal laufen.

Netzzusage verfällt ohne Baubeginn nach
3 Monaten
Frist für die MaStR-Registrierung
1 Monat nach Inbetriebnahme

Ohne Registrierung darf keine Vergütung ausgezahlt werden.

Frist Jahreszählerstand
Ende Februar des Folgejahres
Kosten der Anmeldung beim Netzbetreiber
keine

Quelle: e-netz Südhessen AG, Seite „PV-Anlagen und Speicher anmelden"

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • ENTEGA und e-netz Südhessen werden ständig verwechselt. ENTEGA verkauft Strom, e-netz Südhessen betreibt das Netz. Für die Anmeldung ist immer der Netzbetreiber zuständig, auch wenn Sie Ihren Strom von jemand anderem beziehen.
  • Die MaStR-Registrierung macht der Installateur in der Regel nicht für Sie. Das ist der Schritt, an dem am häufigsten Geld liegen bleibt: Solange die Anlage nicht eingetragen ist, darf der Netzbetreiber nichts auszahlen. Holen Sie die Registrierung nach, wird die Zahlung wieder frei — schieben Sie es trotzdem nicht auf, denn bei zusätzlich versäumter Meldepflicht kürzt das EEG die Vergütung.
  • Lassen Sie sich vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass Anmeldung, Fertigmeldung und Inbetriebsetzungsprotokoll im Angebot enthalten sind. Sonst tauchen sie später als Zusatzposten auf.
  • Wer außerhalb des e-netz-Gebiets wohnt, etwa in Teilen des Landkreises, hat unter Umständen einen anderen Netzbetreiber. Die Netzbetreibersuche auf der Seite von e-netz Südhessen klärt das anhand der Adresse.

Häufige Fragen

PV-Anlage anmelden in Darmstadt

Ist für Darmstadt ENTEGA oder e-netz Südhessen zuständig?

Für die Anmeldung einer PV-Anlage ist die e-netz Südhessen AG zuständig. ENTEGA ist der Energieversorger, also derjenige, von dem viele Haushalte in Darmstadt ihren Strom kaufen. e-netz Südhessen ist der Netzbetreiber und gehört zum selben Konzern. Angemeldet wird immer beim Netzbetreiber, und zwar unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihren Strom beziehen.

Muss ich die Anmeldung selbst machen oder der Installateur?

Die Anmeldung im Kundenportal und die Fertigmeldung übernimmt in aller Regel der Elektrofachbetrieb. Er braucht dafür eine Zulassung beim Netzbetreiber. Zwei Schritte bleiben aber an Ihnen: die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme und der Antrag auf Einspeisevergütung. Fragen Sie vor Auftragsvergabe nach, welche Schritte der Betrieb übernimmt und welche nicht.

Was passiert, wenn ich die MaStR-Registrierung vergesse?

Dann darf Ihnen der Netzbetreiber zunächst keine Einspeisevergütung auszahlen: Der Anspruch ist nach § 23 Abs. 1 der Marktstammdatenregisterverordnung gehemmt, solange der Eintrag fehlt. Endgültig verloren ist das Geld aber nicht. Holen Sie die Registrierung nach, entfällt die Hemmung und der Netzbetreiber zahlt den offenen Zeitraum aus. Kommt allerdings ein Verstoß gegen die Meldepflicht nach § 71 EEG dazu, kürzt § 52 EEG die Vergütung; nach dem Nachholen bleibt eine Kürzung auf 2 Euro je Kilowatt und Monat. Warten Sie also nicht: Die Eintragung ist kostenlos und dauert online etwa eine halbe Stunde.

Wie lange dauert die Anmeldung insgesamt?

Die Netzzusage kommt üblicherweise innerhalb weniger Wochen. Danach haben Sie drei Monate Zeit, mit dem Bau zu beginnen, sonst verfällt sie. Nach der Fertigmeldung richtet sich der Zählertermin nach der Auslastung des Netzbetreibers. Planen Sie insgesamt lieber großzügig und melden Sie früh an, am besten, bevor die Module auf dem Dach liegen.

Gilt das auch für ein Balkonkraftwerk?

Nein, dort ist es deutlich einfacher. Für Steckersolargeräte bis 800 Watt entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber seit Mai 2024 vollständig. Es bleibt nur die Registrierung im Marktstammdatenregister. Der neunstufige Weg auf dieser Seite gilt für fest installierte Dachanlagen. Für Balkonkraftwerke in Darmstadt haben wir eine eigene Seite, dort steht auch, welche Förderung die Stadt dafür zahlt.

Kostet die Anmeldung beim Netzbetreiber etwas?

Nein, die Anmeldung selbst ist kostenlos. Kosten entstehen für die Anlage, die Installation und gegebenenfalls für Anpassungen am Hausanschluss oder Zählerschrank. Letzteres ist der Posten, der bei älteren Gebäuden gern übersehen wird. Lassen Sie den Zählerschrank vom Elektrobetrieb vorab ansehen, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.

Gilt dieser Ablauf auch in Griesheim und im Landkreis?

Ja, überall dort, wo e-netz Südhessen der Netzbetreiber ist. e-netz betreibt das Netz in 63 Kommunen Südhessens, darunter Griesheim. Anmeldung im Kundenportal, Netzzusage, Fertigmeldung und Marktstammdatenregister laufen dort genauso. Unterschiedlich ist nur die Förderung: Griesheim zahlt bis zu 875 Euro und verlangt den Antrag vor der Beauftragung. Ob e-netz Ihr Netzbetreiber ist, zeigt die Netzbetreibersuche auf der Seite von e-netz.