Photovoltaik-Förderung in Darmstadt
Welche Förderung zahlt die Stadt Darmstadt für eine Photovoltaikanlage?
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt für Aufdach- und Fassadenanlagen 200 Euro je installiertem Kilowattpeak, höchstens 6.000 Euro. Eine typische Zehn-Kilowattpeak-Anlage bringt also 2.000 Euro von der Stadt, zusätzlich zu allem, was es auf Bundesebene gibt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine. Voraussetzung ist ein Rechnungsdatum ab dem 29. Juni 2022 und die Registrierung im Marktstammdatenregister. Nicht gefördert werden Stromspeicher, Wallboxen und Wärmepumpen.
Angaben ohne Gewähr · Titelbild: ulleo via Pixabay
Zuständig
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Wissenschaftsstadt Darmstadt – Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
Bearbeitet die städtischen Förderanträge für Photovoltaik. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt und wird aus dem laufenden Haushalt gezahlt. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.
- Telefon
- 06151 13-4900
- [email protected]
Zum Nachrechnen
Was springt für Sie dabei heraus?
Was die Stadt zu Ihrer Anlage dazugibt
200 € je kWp · höchstens 6.000 €
Anlagengröße in kWp
Ab 30 kWp ändert sich nichts mehr. Dort ist die Höchstfördersumme von 6.000 Euro erreicht.
Als Tabelle anzeigen
| Anlagengröße | Fördersumme |
|---|---|
| 5 kWp | 1.000 € |
| 8 kWp | 1.600 € |
| 10 kWp | 2.000 € |
| 15 kWp | 3.000 € |
| 20 kWp | 4.000 € |
| 30 kWp | 6.000 € |
Ablauf
In 5 Schritten
Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.
-
Anlage planen und Angebot einholen
FachbetriebDie Förderhöhe hängt allein an der installierten Leistung in Kilowattpeak. Bei 200 Euro je kWp lohnt es sich, die Dachfläche einmal richtig ausrechnen zu lassen, statt zu klein zu planen. Die Obergrenze von 6.000 Euro ist erst bei 30 kWp erreicht.
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Anlage installieren und Rechnung aufbewahren
FachbetriebGefördert werden Anlagen mit einem Rechnungsdatum ab dem 29. Juni 2022. Auf der Rechnung müssen die Gesamtkosten und die installierte Leistung in kWp ausgewiesen sein. Fragen Sie den Betrieb aktiv danach, das fehlt erstaunlich oft.
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Im Marktstammdatenregister registrieren
Sie selbstDie Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur ist Pflichtbestandteil des Antrags. Ohne sie wird er nicht bearbeitet. Wie das geht, steht auf unserer Seite zur Anmeldung der PV-Anlage.
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Antrag ausfüllen und einreichen
Sie selbstAntragsformular ausfüllen und an das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung schicken, das geht auch einfach per E-Mail. Bei Mietverhältnissen kommt die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers dazu, bei denkmalgeschützten Gebäuden die denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
-
Bewilligung abwarten
BehördeDie Förderung wird aus den verfügbaren Haushaltsmitteln gezahlt. Weil es keinen Rechtsanspruch gibt, ist früh beantragen besser als spät.
Zahlen und Fristen
Geprüft am
- Aufdach- und Fassadenanlagen
- 200 € je kWp
- Höchstfördersumme
- 6.000 €
- Mini-PV 200 bis 450 W
- 200 €
- Mini-PV über 450 W
- 400 €
- Zuschlag für innovative Lösungen
- bis zu 10 %
- Rechnungsdatum
- ab 29.06.2022
- Nicht gefördert
- Speicher, Wallbox, Wärmepumpe
Beispiel: 10 kWp ergeben 2.000 Euro.
Erreicht bei 30 kWp installierter Leistung.
Höchstens 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten.
Eine Rechnung vom 28.06.2022 oder früher ist nicht förderfähig.
Das Programm nennt als förderfähig ausschließlich Aufdach- und Fassadenanlagen sowie Mini-PV. Speicher, Wallbox, Wärmepumpe, Gründach und Energieberatung führt die Stadt nicht auf.
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Förderprogramme des Amts für Klimaschutz und Klimaanpassung
Worauf Sie achten sollten
Die häufigsten Fehler
- Die Förderung bemisst sich nach installierter Leistung, nicht nach Kosten. Wer knapp plant, verschenkt Geld: Jedes zusätzliche Kilowattpeak bringt 200 Euro, bis die Grenze von 6.000 Euro bei 30 kWp erreicht ist.
- Stromspeicher werden von der Stadt nicht gefördert. Das überrascht viele, weil Speicher und Anlage meist zusammen angeboten werden. Für die Fördersumme zählt nur die Photovoltaik.
- Ohne Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister wird der Antrag nicht bearbeitet. Registrieren Sie deshalb zuerst und beantragen Sie danach.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und das Budget kann erschöpft sein. Warten Sie mit dem Antrag nicht bis zum Jahresende.
- Achten Sie darauf, dass die installierte Leistung in Kilowattpeak auf der Rechnung steht. Fehlt die Angabe, kann die Stadt die Fördersumme nicht berechnen und Sie müssen beim Betrieb nachfordern.
Häufige Fragen
Photovoltaik-Förderung in Darmstadt
Wie viel Förderung gibt es für eine Photovoltaikanlage in Darmstadt?
200 Euro je installiertem Kilowattpeak bei Aufdach- und Fassadenanlagen, höchstens 6.000 Euro. Eine typische Anlage auf einem Einfamilienhaus mit zehn Kilowattpeak bringt also 2.000 Euro. Für besonders innovative Lösungen kann die Förderung um bis zu zehn Prozent steigen. Diese städtische Förderung kommt zu allem hinzu, was auf Bundesebene läuft. Sie ersetzt es nicht.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Die Anlage muss im Eigentum der antragstellenden Person oder Organisation stehen und an das öffentliche Netz angeschlossen sein. Auch Mieterinnen und Mieter können beantragen, brauchen dann aber die Zustimmung der Eigentümerseite.
Werden Stromspeicher mitgefördert?
Nein. Das städtische Programm umfasst Photovoltaikanlagen und Mini-PV-Anlagen sowie, in eigenen Programmen, Zisternen und Baumpflanzungen. Stromspeicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Gründächer und Energieberatung sind nicht enthalten. Das ist deshalb wichtig zu wissen, weil Speicher und Anlage fast immer im selben Angebot stehen. Für die Fördersumme zählt nur der Photovoltaikteil.
Kann ich rückwirkend beantragen?
Ja, innerhalb der zeitlichen Grenze. Förderfähig sind Anlagen mit einem Rechnungsdatum ab dem 29. Juni 2022. Wer seine Anlage seitdem installiert und den Antrag bisher nicht gestellt hat, kann das nachholen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss aber vorliegen.
Was brauche ich für den Antrag?
Das ausgefüllte Antragsformular, die Rechnung mit ausgewiesenen Gesamtkosten und installierter Leistung in Kilowattpeak sowie die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Bei Miete kommt die Zustimmung der Eigentümerseite dazu, bei denkmalgeschützten Gebäuden die denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Eingereicht wird beim Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung, auch per E-Mail.
Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?
Nein. Die Stadt weist die Förderung ausdrücklich als freiwillige Leistung im Rahmen der haushaltsrechtlich verfügbaren Mittel aus. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, gibt es kein Geld mehr, auch wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. Praktisch heißt das: früh im Jahr beantragen ist besser als spät.
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