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Altbaufassade mit zwei Solarmodulen über einem Vordach und weiteren Modulen entlang der Balkonbrüstung darunter.

Aktualisiert 5 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

Balkonkraftwerk in Frankfurt

Wie melde ich ein Balkonkraftwerk in Frankfurt an, und gibt es Förderung?

Anmelden müssen Sie ein Balkonkraftwerk in Frankfurt nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Beim Netzbetreiber NRM Netzdienste Rhein-Main ist seit dem Solarpaket I keine Anmeldung mehr nötig, solange Sie keine Einspeisevergütung wollen. Ob Ihr Zähler getauscht werden muss, prüft NRM nach dem Registereintrag und meldet sich dann bei Ihnen. Deshalb muss die Zählernummer im Register stimmen. Erlaubt sind höchstens 800 Voltampere am Wechselrichter und 2 Kilowatt Modulleistung. Den städtischen Klimabonus für Mini-PV gibt es derzeit nicht: Die Mittel sind seit dem 3. Juni 2025 ausgeschöpft. Als Mieterin oder Mieter haben Sie seit 2024 grundsätzlich Anspruch auf die Zustimmung der Vermieterseite.

Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Robbie Ian Morrison, CC BY 4.0

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH

Netz- und Messstellenbetreiberin für Frankfurt und Tochter der Mainova AG. Für Balkonkraftwerke ohne Vergütungswunsch braucht NRM keine Anmeldung mehr. Nach Ihrem Eintrag im Marktstammdatenregister prüft NRM, ob der Zähler gewechselt werden muss, und meldet sich bei Bedarf. Mainova ist dagegen der Energieversorger und für Ihr Balkonkraftwerk nicht zuständig.

Ablauf

In 6 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Gerät mit passender Leistung wählen

    Sie selbst

    Für das vereinfachte Verfahren darf der Wechselrichter höchstens 800 Voltampere abgeben und die Module zusammen höchstens 2 Kilowatt haben. Liegt die Anlage darüber, gilt sie für NRM als normale Photovoltaikanlage und muss von einem Installateur über das NRM-Netzportal angemeldet und abgenommen werden.

  2. Zustimmung der Vermieterseite oder Eigentümergemeinschaft einholen

    Sie selbst

    Steckersolargeräte gelten seit der Reform von 2024 als privilegierte bauliche Veränderung. Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen sie nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen, können aber mitreden, wie und wo das Gerät befestigt wird. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie montieren.

  3. Sicher montieren

    Sie selbst

    Das Gerät muss sturmsicher befestigt sein, gerade in höheren Etagen. An der Balkonbrüstung sind geprüfte Halterungen die sichere Wahl. Wer unsicher ist, fragt einen Elektrobetrieb oder nutzt einen der kostenlosen Photovoltaik-Workshops des Klimareferats.

  4. Im Marktstammdatenregister registrieren

    Sie selbst

    Tragen Sie das Balkonkraftwerk online bei der Bundesnetzagentur ein. Achten Sie darauf, die richtige Zählernummer anzugeben. NRM leitet aus dem Eintrag ab, ob Ihr Zähler getauscht werden muss. Mit einer falschen Nummer läuft diese Prüfung ins Leere.

    Frist spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme

  5. Zählerprüfung durch NRM

    Netzbetreiber

    Nach der Registrierung prüft NRM, ob ein Zweirichtungszähler nötig ist, und meldet sich bei Ihnen. Laut NRM reicht weder ein einfacher Zähler ohne Rücklaufsperre noch einer mit Rücklaufsperre, weil die eingespeiste Menge erfasst werden muss. Den Tausch übernimmt der Messstellenbetreiber, Sie müssen ihn nicht selbst beauftragen.

  6. Nur bei Vergütungswunsch zu NRM

    Fachbetrieb

    Wollen Sie für den eingespeisten Strom Geld, braucht NRM eine Anmeldung über das NRM-Netzportal, und ein Elektroinstallateur muss die Anlage abnehmen. Bei den kleinen Mengen, die ein Balkonkraftwerk ins Netz gibt, steht dieser Aufwand selten im Verhältnis zur Vergütung.

Zahlen und Fristen

Geprüft am

Höchstleistung Wechselrichter
800 VA
Höchstleistung Module
2 kW
Anmeldung bei NRM
nicht nötig

Seit dem Solarpaket I am 16.05.2024, solange keine Einspeisevergütung beantragt wird.

Marktstammdatenregister
innerhalb von 1 Monat
Zählertausch
durch den Messstellenbetreiber

NRM prüft nach dem Registereintrag und meldet sich bei Bedarf.

Klimabonus Frankfurt für Mini-PV
ausgeschöpft seit 03.06.2025

Vorher 50 Prozent der Materialkosten, mit Frankfurt-Pass 75 Prozent. Lohnkosten für Montage und Elektroarbeiten waren ausgeschlossen.

Förderfähig war der Klimabonus nur für
Mietwohnungen und Häuser ab 3 Wohneinheiten
Ansprechpartner Kundenservice NRM
069 213-27302

Quelle: NRM Netzdienste Rhein-Main, Plug-In-PV-Anlagen und FAQ Balkonkraftwerke; Stadt Frankfurt, Förderrichtlinie und Programmseite Klimabonus

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • Viele Händlerseiten werben noch mit 50 oder 75 Prozent Zuschuss vom Frankfurter Klimabonus. Die Stadt nimmt dafür seit dem 3. Juni 2025 keine Anträge mehr an. Kalkulieren Sie Ihr Balkonkraftwerk ohne diesen Zuschuss.
  • Die Zählernummer im Marktstammdatenregister ist bei NRM mehr als eine Formalie: Aus ihr ergibt sich, ob ein Zählertausch nötig ist. Übertragen Sie die Nummer direkt vom Zähler, nicht aus einer alten Rechnung Ihres Stromanbieters.
  • Ein älterer Zähler mit Rücklaufsperre genügt nach Aussage von NRM nicht, auch wenn er sich nicht mehr rückwärts dreht. Die eingespeiste Menge muss gemessen werden. Warten Sie auf die Rückmeldung von NRM, statt am Zähler selbst etwas zu verändern.
  • Hängen Sie das Gerät nicht ohne Zustimmung auf. Der Anspruch auf Zustimmung besteht, aber die Vermieterseite darf Bedingungen zur Befestigung, zum Brandschutz oder zum Denkmalschutz stellen. Wer vorher montiert, riskiert Streit um den Rückbau.
  • Wer mehr als 800 Voltampere Wechselrichterleistung einsetzt, verlässt das vereinfachte Verfahren. Dann ist die Anlage bei NRM anmeldepflichtig und muss nach VDE-AR-N 4105 von einem Installateur abgenommen werden.

Häufige Fragen

Balkonkraftwerk in Frankfurt

Muss ich mein Balkonkraftwerk bei NRM anmelden?

Nein, wenn Sie keine Einspeisevergütung wollen. NRM schreibt, dass seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I am 16. Mai 2024 die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt. Nur wer eine Vergütung beantragen will, muss die Anlage über das NRM-Netzportal anmelden und von einem Elektroinstallateur abnehmen lassen.

Gibt es in Frankfurt Förderung für ein Balkonkraftwerk?

Derzeit nicht. Der Frankfurter Klimabonus hat Mini-PV-Anlagen mit 50 Prozent der Materialkosten gefördert, für Inhaberinnen und Inhaber des Frankfurt-Passes mit 75 Prozent, und zwar nur in Mietwohnungen und in Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Am 3. Juni 2025 hat die Stadt mitgeteilt, dass die Mittel ausgeschöpft sind. Die anderen Fördergegenstände des Klimabonus, etwa Dachanlagen, laufen weiter.

Muss mein Zähler getauscht werden?

Das hängt vom vorhandenen Zähler ab. Nach Aussage von NRM braucht ein Balkonkraftwerk einen Zweirichtungszähler, weil die eingespeiste Menge erfasst werden muss. Ein einfacher Einrichtungszähler reicht nicht, auch nicht mit Rücklaufsperre. Ob ein Tausch nötig ist, prüft NRM automatisch nach Ihrem Eintrag im Marktstammdatenregister und meldet sich dann bei Ihnen.

Darf ich als Mieter in Frankfurt ein Balkonkraftwerk anbringen?

Grundsätzlich ja. Seit der Reform von 2024 gelten Steckersolargeräte als privilegierte bauliche Veränderung. Sie brauchen weiterhin die Zustimmung der Vermieterseite, die darf sie aber nur noch aus triftigen Gründen verweigern. Über die Art der Befestigung kann sie mitentscheiden. Bei Fragen zur konkreten Situation hilft in Frankfurt etwa der Verein Mieter helfen Mietern.

Bekomme ich Geld für den eingespeisten Strom?

Nur, wenn Sie das ausdrücklich beantragen. Dann muss die Anlage über das NRM-Netzportal angemeldet und von einem Elektroinstallateur abgenommen werden. Weil ein Balkonkraftwerk den Strom vor allem im eigenen Haushalt nutzt und nur kleine Mengen einspeist, lohnt sich dieser Aufwand selten. Ohne Anmeldung bei NRM gibt es keine Vergütung.

Kann ich zusätzlich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben?

Ja. NRM erlaubt ausdrücklich, ein Balkonkraftwerk und eine normale Dachanlage unabhängig voneinander zu betreiben und über einen gemeinsamen Zweirichtungszähler einzuspeisen. Die eingespeiste Menge wird dann rechnerisch nach der installierten Leistung auf beide Anlagen aufgeteilt. Die Dachanlage selbst muss wie jede Photovoltaikanlage über das NRM-Netzportal angemeldet werden.