Klimabonus in Frankfurt
Was zahlt der Frankfurter Klimabonus für eine Photovoltaikanlage?
Mit dem Klimabonus übernimmt die Stadt Frankfurt 20 Prozent der förderfähigen Kosten einer neuen Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Mit demselben Satz gefördert werden ein Batteriespeicher und eine Wallbox, beide aber nur zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage im selben Gebäude. Auf einem Gründach steigt der Satz für die Solaranlage auf 30 Prozent. Bei 20.000 Euro Kosten sind das 4.000 Euro, höchstens gibt es 50.000 Euro je Gebäude. Den Antrag stellen Sie online, bevor Sie bestellen, einen Vertrag unterschreiben oder anzahlen: Begonnen werden darf erst nach dem Zuwendungsbescheid. Für Balkonkraftwerke sind die Mittel seit dem 3. Juni 2025 ausgeschöpft.
Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Thomas Wolf, www.foto-tw.de, CC BY-SA 3.0 DE
Zuständig
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Stadt Frankfurt am Main – Klimareferat
Vertritt die Stadt als Fördermittelgeberin, prüft die Anträge, erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt nach dem Verwendungsnachweis aus. Anträge nimmt das Klimareferat derzeit nur über das Online-Formular an; Anträge und Antworten auf Rückfragen per E-Mail oder Post werden laut Stadt nicht bearbeitet.
- [email protected]
- Erreichbar
- Anträge nur online
Zum Nachrechnen
Was springt für Sie dabei heraus?
Ihr Klimabonus nach Kosten der Solaranlage
20 % der förderfähigen Kosten · auf Gründach 30 % · höchstens 50.000 € je Gebäude
Kosten der Anlage in €
Förderfähig sind Material- und Arbeitskosten einschließlich Planung und Montage, bei Privatpersonen brutto. Kommt ein Speicher dazu, erhöht er die Kosten und damit den Zuschuss um denselben Satz.
Als Tabelle anzeigen
| Kosten der Anlage | Fördersumme |
|---|---|
| 10.000 € | 2.000 € |
| 15.000 € | 3.000 € |
| 20.000 € | 4.000 € |
| 30.000 € | 6.000 € |
Ablauf
In 7 Schritten
Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.
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Angebote einholen, noch nichts bestellen
Sie selbstAngebote einholen ist erlaubt, ebenso reine Planungsleistungen. Eine verbindliche Bestellung, ein unterschriebener Vertrag oder eine Anzahlung vor dem Bescheid machen den Auftrag dagegen förderunfähig. Wer schon unterschreiben will, braucht ein schriftlich vereinbartes, vorbehaltloses Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung abgelehnt wird.
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Genehmigungen klären
BehördeBei denkmalgeschützten Gebäuden braucht die Solaranlage die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde, in Gebieten mit Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung gegebenenfalls die des Stadtplanungsamts oder der Bauaufsicht. Gefördert wird nur, wenn die nötigen Genehmigungen vorliegen. Mehrkosten für eine denkmalgerechte Ausführung sind förderfähig.
-
Online-Antrag stellen
Sie selbstSie registrieren sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und stellen den Antrag im Online-Formular der Stadt. Geben Sie dabei an, welche anderen Förderungen Sie nutzen wollen, etwa einen KfW-Kredit. Als Mieterin oder Mieter legen Sie das Einverständnis der Vermieterseite auf dem Formular der Stadt bei.
Frist vor Bestellung, Vertragsabschluss oder Anzahlung
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Zuwendungsbescheid abwarten
BehördeDas Klimareferat vergibt die Mittel in der Reihenfolge, in der vollständige und förderfähige Anträge eingehen, bis das Budget aufgebraucht ist. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Erst mit dem Bescheid dürfen Sie beauftragen und bauen lassen.
-
Anlage bauen und bei NRM anmelden lassen
FachbetriebNetzbetreiber in Frankfurt ist die NRM Netzdienste Rhein-Main. Die Anmeldung stellt in der Regel Ihr Elektrobetrieb über das NRM-Netzportal. NRM prüft, ob Ihr Hausanschluss die Einspeiseleistung verträgt, und erteilt nach der Fertigmeldung die Einspeisezusage.
Frist Abschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bescheid
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Im Marktstammdatenregister eintragen
Sie selbstNach der Inbetriebnahme registrieren Sie Anlage und gegebenenfalls Speicher bei der Bundesnetzagentur. Das ist Pflicht und Voraussetzung für die Einspeisevergütung, die mit dem Klimabonus kombiniert werden darf.
Frist innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
-
Verwendungsnachweis einreichen
Sie selbstEinige Zeit nach dem Bescheid kommt der Link für die Abschlussunterlagen automatisch per E-Mail. Welche Unterlagen nötig sind, steht im Bescheid. Ausgezahlt wird nach der Prüfung. Heben Sie alle Unterlagen mindestens fünf Jahre auf, die Stadt kann Fotos und eine Besichtigung verlangen.
Frist spätestens 3 Monate nach Ende der Umsetzungsfrist
Zahlen und Fristen
Geprüft am
- Photovoltaik und Solarthermie
- 20 % der Kosten
- Solaranlage auf einem Gründach
- 30 % der Kosten
- Batteriespeicher
- 20 % der Kosten
- Wallbox und Ladestation
- 20 % der Kosten
- Balkonkraftwerke
- keine Mittel mehr
- Bonus für Gemeinschaftsprojekte
- plus 5 Prozentpunkte
- Höchstbetrag
- 50.000 €
- Umsetzung nach dem Bescheid
- 12 Monate
- Verwendungsnachweis
- 3 Monate nach Fristende
- Nutzungsdauer
- 10 Jahre
- Kombination mit anderen Förderungen
- erlaubt, zusammen höchstens 90 %
- Netzbetreiber in Frankfurt
- NRM Netzdienste Rhein-Main
Die Dachbegrünung selbst wird zusätzlich mit 50 Prozent gefördert.
Nur mit neuer Photovoltaikanlage im selben Gebäude.
Nur mit neuer Photovoltaikanlage im selben Gebäude, nicht öffentlich zugänglich.
Ausgeschöpft seit 03.06.2025, Anträge sind nicht mehr möglich.
Etwa Eigentümergemeinschaften ab drei Parteien oder Mieterstromprojekte.
Je Fördersäule und Gebäude, auch über mehrere Anträge hinweg.
Bei beantragten Fördersummen über 50.000 Euro 24 Monate.
Ab Abschluss der Maßnahme, bei Mini-PV-Anlagen 5 Jahre. Bei früherem Rückbau kann anteilig zurückgefordert werden.
Andere Programme müssen im Antrag angegeben werden, die Einspeisevergütung nicht.
Worauf Sie achten sollten
Die häufigsten Fehler
- Der häufigste Fehler ist der zu frühe Start. Eine verbindliche Bestellung, ein unterschriebener Vertrag oder schon eine Teilzahlung vor dem Zuwendungsbescheid machen den Auftrag förderunfähig. Ein Rücktrittsrecht schützt nur, wenn es vorher schriftlich im Vertrag steht. Eine Stornierung auf Kulanz reicht laut Merkblatt nicht.
- Speicher und Wallbox gibt es nur im Paket mit einer neuen Photovoltaikanlage im selben Gebäude. Wer zu einer bestehenden Anlage nachträglich einen Speicher kauft, bekommt dafür keinen Klimabonus. Erweiterungen bestehender Anlagen sind erst ab 4 kWp zusätzlicher Leistung förderfähig oder zusammen mit Speicher oder Wallbox.
- Viele Händlerseiten werben noch mit 50 oder 75 Prozent Zuschuss für Balkonkraftwerke in Frankfurt. Diese Mittel sind seit Juni 2025 ausgeschöpft. Verlassen Sie sich nicht darauf, bevor die Stadt ausdrücklich wieder Anträge annimmt.
- Geben Sie jede weitere Förderung im Antrag an, etwa einen KfW-Kredit. Eine unterlassene Angabe wertet die Richtlinie als Subventionsbetrug. Nur die Einspeisevergütung nach dem EEG ist von der Anzeigepflicht ausgenommen.
- Vermieter verzichten mit dem Antrag darauf, die geförderten Kosten auf die Miete umzulegen. Wer eine Modernisierungsumlage einplant, sollte vorher rechnen, was sich mehr lohnt.
- Nicht vergessen: Wenn der Zählerschrank für die Anlage modernisiert werden muss, sind diese Kosten förderfähig, sofern die Leitungen und Messplätze vor 2004 in Betrieb gingen oder ein Fachbetrieb die Notwendigkeit bestätigt. Lassen Sie den Posten im Angebot getrennt ausweisen.
Häufige Fragen
Klimabonus in Frankfurt
Wie hoch ist der Klimabonus für eine Photovoltaikanlage?
Die Stadt Frankfurt übernimmt 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, auf einem Gründach 30 Prozent. Batteriespeicher und Ladestationen werden ebenfalls mit 20 Prozent gefördert, wenn sie zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage im selben Gebäude entstehen. Gemeinschaftsprojekte wie Eigentümergemeinschaften mit mindestens drei Parteien erhalten fünf Prozentpunkte mehr. Höchstens gibt es 50.000 Euro je Fördersäule und Gebäude.
Gibt es den Klimabonus noch für Balkonkraftwerke?
Nein, derzeit nicht. Die Stadt hat am 3. Juni 2025 mitgeteilt, dass die Mittel für Mini-PV-Anlagen ausgeschöpft sind und keine Anträge mehr gestellt werden können. Vorher gab es 50 Prozent, für Inhaberinnen und Inhaber des Frankfurt-Passes 75 Prozent, und zwar nur für Mietwohnungen und Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die übrigen Fördergegenstände des Klimabonus sind davon nicht betroffen.
Kann ich den Klimabonus nachträglich beantragen?
Nein. Mit der Maßnahme darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden. Als Beginn gilt schon eine verbindliche Bestellung, ein unterschriebener Liefer- oder Installationsvertrag oder eine Teilzahlung. Erlaubt sind vorher nur Angebote, reine Planungsleistungen und Verträge mit einem schriftlich vereinbarten Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung abgelehnt wird. Ein vereinfachtes Verfahren für kleine Fördersummen steht laut Stadt derzeit nicht zur Verfügung.
Wird ein Batteriespeicher oder eine Wallbox gefördert?
Ja, mit 20 Prozent, aber nur zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage im selben Gebäude. Für den Speicher empfiehlt die Stadt etwa 1 kWh Kapazität je 1,2 kWp Anlagenleistung, größer geht, wenn Sie etwa ein E-Auto oder eine Wärmepumpe versorgen. Die Wallbox darf höchstens 22 kW je Ladepunkt haben, muss fest angeschlossen und nicht öffentlich zugänglich sein, und der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen.
Können Mieterinnen und Mieter den Klimabonus beantragen?
Ja. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern auch Mieterinnen, Mieter und Pächter, wenn sie dem Antrag das Einverständnis der Vermieterseite auf dem Formular der Stadt beilegen. In einer Eigentümergemeinschaft kann dafür ein Beschluss der Versammlung nötig sein. Was bei einem Auszug vor Ablauf der zehn Jahre Nutzungsdauer passiert, sollten beide Seiten vorher schriftlich regeln.
Kann ich den Klimabonus mit KfW-Förderung und Einspeisevergütung kombinieren?
Ja. Die Richtlinie erlaubt ausdrücklich die Kombination mit Programmen des Bundes, des Landes Hessen oder der EU, solange zusammen höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Weitere Förderungen müssen Sie im Antrag angeben. Die Einspeisevergütung nach dem EEG dürfen Sie ebenfalls zusätzlich bekommen, sie ist von dieser Anzeigepflicht ausgenommen.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Das geförderte Projekt muss spätestens zwölf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids fertig sein, bei beantragten Fördersummen über 50.000 Euro sind es 24 Monate. Danach haben Sie drei Monate Zeit für den Verwendungsnachweis. Wird es knapp, informieren Sie das Klimareferat sofort, eine Verlängerung gibt es nur auf schriftlichen Antrag.
Wer ist in Frankfurt für die Anmeldung der PV-Anlage zuständig?
Die NRM Netzdienste Rhein-Main, nicht die e-netz Südhessen wie in Darmstadt. Die Anmeldung stellt meist der Elektrobetrieb über das NRM-Netzportal. NRM prüft die Netzverträglichkeit am Hausanschluss und erteilt nach der Fertigmeldung die Einspeisezusage. Für Balkonkraftwerke entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, dort genügt das Marktstammdatenregister.