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Weißes Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einem Kiesbett an der Hauswand eines Neubaus, daneben ein geparktes Auto und ein Streifen Rasen.

Aktualisiert 7 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

Förderung für Wärmepumpen in Frankfurt

Welche Förderung gibt es in Frankfurt für eine Wärmepumpe?

Die Hauptförderung kommt auch in Frankfurt von der KfW, Programm 458: seit dem 21. Juli 2026 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Gas-Etagen- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen, und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei niedrigem Einkommen 80 Prozent, bezogen auf höchstens 28.000 Euro Kosten. Der Frankfurter Klimabonus fördert keine Wärmepumpen. Die Stadt hat aber einen zweiten Topf: Der Modernisierungsbonus des Stadtplanungsamts zahlt Eigentümern von Wohngebäuden 35 Prozent Zuschuss, auch für die Erneuerung der Heizung, und lässt sich mit der KfW kombinieren. Dafür gilt eine Bindung von in der Regel 30 Jahren, in denen die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Angemeldet wird die Wärmepumpe von Ihrem Installateur bei NRM Netzdienste Rhein-Main.

Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Mueller felix, CC BY-SA 4.0

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Stadtplanungsamt Frankfurt – Modernisierungsbonus

Vergibt den Zuschuss aus dem „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes". Nach einer Anfrage über das Kontaktformular mit der betreffenden Liegenschaft und einer kurzen Beschreibung der Maßnahme schickt das Amt die Antragsunterlagen per E-Mail. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa acht Wochen. Für die KfW-Förderung ist das Amt nicht zuständig.

Erreichbar
Anfrage über das Kontaktformular

Zum Nachrechnen

Was springt für Sie dabei heraus?

Ihr KfW-Zuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten

280 € je Prozentpunkt · höchstens 22.400 €

Höchstförderung 22.400 € 30 % → 8.400 € 8.400 € 30 46 % → 12.880 € 12.880 € 46 56 % → 15.680 € 15.680 € 56 70 % → 19.600 € 19.600 € 70 80 % → 22.400 € 22.400 € 80

Fördersatz in %

30 % bekommt jeder, auch bei Vermietung. 46 % gibt es mit Klimageschwindigkeitsbonus, 56 % zusätzlich mit dem kleinsten Einkommensbonus. Bei 70 % ist für die meisten Selbstnutzer Schluss, 80 % gibt es nur bis 30.000 € Haushaltseinkommen. Der Frankfurter Modernisierungsbonus kann hinzukommen.

Als Tabelle anzeigen
Fördersatz Fördersumme
30 % 8.400 €
46 % 12.880 €
56 % 15.680 €
70 % 19.600 €
80 % 22.400 €

Ablauf

In 7 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Fernwärme und Wärmeplan prüfen

    Sie selbst

    Bevor Sie planen: Der PLZ-Check von Mainova zeigt, ob Fernwärme an Ihre Adresse kommt, die Karte zum kommunalen Wärmeplan ordnet Ihr Gebiet ein. Beides ist freiwillig. Aus dem Wärmeplan folgt keine Pflicht zu einer bestimmten Heizung, und im Fernwärmegebiet dürfen Sie trotzdem eine Wärmepumpe einbauen.

  2. Kostenlose Beratung der Stadt nutzen

    Behörde

    Das Klimareferat bietet kostenlose Gruppenberatungen mit höchstens zwölf Teilnehmern an, darunter eine Vertiefung zu Heizungstausch und Heizungstechnik. Sie finden im Klimareferat in der Solmsstraße 18 oder im Energiepunkt FrankfurtRheinMain in der Ginnheimer Straße 48 statt. Anmeldung über klimaschutz-frankfurt.de oder [email protected].

  3. Angebot und Bestätigung zum Antrag einholen

    Fachbetrieb

    Der Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin erstellt die Bestätigung zum Antrag für die KfW. Die Wärmepumpe braucht eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, bei Luft-Wasser-Geräten muss das Außengerät mindestens 10 Dezibel unter dem EU-Grenzwert bleiben.

  4. Modernisierungsbonus anfragen, falls er passt

    Behörde

    Voraussetzung sind eine Energieberatung und, bei reinem Heizungstausch, die Mindestanforderungen der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen. Sie fragen über das Kontaktformular an und bekommen die Unterlagen per E-Mail. Beginnen dürfen Sie erst, wenn das Amt die Förderfähigkeit bestätigt hat. Die Mittel werden nach Eingang vollständiger Anträge vergeben.

    Frist Bestätigung vor Beginn der Maßnahme abwarten

  5. Vertrag mit Förderklausel und KfW-Antrag

    Sie selbst

    Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die KfW-Zusage bindet. Dann stellen Sie den Antrag selbst in „Meine KfW". Ein Vertrag ohne diese Klausel gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.

    Frist vor Beginn der Arbeiten vor Ort

  6. Einbau und Anmeldung bei NRM

    Fachbetrieb

    Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Der Installateur meldet sie über das NRM-Netzportal an, beantragt bei Bedarf einen Zähler im Installateurportal und meldet danach das Inbetriebsetzungsdatum. Smart Meter und Steuerbox baut NRM ein.

  7. Nachweis bei der KfW einreichen

    Sie selbst

    Der Fachbetrieb stellt die Bestätigung nach Durchführung aus, mit der Sie den Zuschuss in „Meine KfW" abrufen. Rechnungen müssen unbar bezahlt sein und die Adresse des Hauses sowie die förderfähigen Kosten ausweisen.

    Frist innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung

Zahlen und Fristen

Geprüft am

KfW-Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %

Nur bei Selbstnutzung. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

Einkommensbonus
10, 30 oder 40 %

Bis 50.000, 40.000 oder 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen, mit Kind jeweils 10.000 Euro mehr.

KfW-Höchstfördersatz
70 %

80 Prozent bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro.

Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit
28.000 €

Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.

Klimabonus Frankfurt für Wärmepumpen
keiner
Modernisierungsbonus Frankfurt
35 % Zuschuss

Für Eigentümer von Wohngebäuden, kombinierbar mit KfW und BAFA.

Förderfähige Kosten im Modernisierungsbonus
650 bis 1.300 € je m² Wohnfläche

Je nach erreichtem energetischem Standard.

Bindung beim Modernisierungsbonus
in der Regel 30 Jahre

Miete höchstens ortsübliche Vergleichsmiete.

Bearbeitungszeit Modernisierungsbonus
etwa 8 Wochen
Netzentgelt nach § 14a, Modul 1
rund 159 € im Jahr

Rechnerisch mit dem Richtpreis von NRM, 10,54 Cent je kWh.

Quelle: KfW, Merkblatt 458 (Stand 07/2026); Stadtplanungsamt Frankfurt, Modernisierungsbonus; Stadt Frankfurt, Klimabonus; NRM Netzdienste Rhein-Main, Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • Suchen Sie den Wärmepumpen-Zuschuss nicht beim Klimabonus. Der fördert Solaranlagen, Speicher, Ladesäulen, Begrünung und Regenwasser, aber keine Heizungen. Der städtische Topf für die Heizung ist der Modernisierungsbonus beim Stadtplanungsamt.
  • Der Modernisierungsbonus ist großzügig, aber nicht umsonst. Die geförderten Wohnungen müssen in der Regel 30 Jahre Wohnraum bleiben, und die Miete darf in dieser Zeit die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Für Vermieter, die nach der Sanierung deutlich höher vermieten wollen, passt das Programm nicht.
  • Beide Programme verbieten den vorzeitigen Beginn. Bei der KfW braucht der Vertrag die Förderklausel, beim Modernisierungsbonus muss die Förderstelle die Förderfähigkeit vorher bestätigt haben. Planen Sie die acht Wochen Bearbeitungszeit ein, bevor Sie einen Einbautermin festmachen.
  • Die Mittel des Modernisierungsbonus sind begrenzt. Das Stadtplanungsamt schreibt, dass wegen des hohen Interesses gegebenenfalls nicht alle Anträge im laufenden Kalenderjahr bewilligt werden können. Entscheidend ist der Eingang der vollständigen Unterlagen.
  • Das reduzierte Netzentgelt nach § 14a gibt es erst, wenn der Installateur das Inbetriebsetzungsdatum an NRM gemeldet hat. Lassen Sie sich die Fertigmeldung für § 14a-Anlagen bestätigen.
  • Der 1. Februar 2027 ist ein Stichtag. Für KfW-Anträge ab dann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent und der Förderhöchstbetrag auf 27.250 Euro. Maßgeblich ist das Antragsdatum.

Häufige Fragen

Förderung für Wärmepumpen in Frankfurt

Gibt es in Frankfurt eine städtische Förderung für Wärmepumpen?

Ja, aber nicht beim Klimabonus. Das Stadtplanungsamt fördert über den Modernisierungsbonus die energetische Modernisierung von Wohngebäuden mit 35 Prozent Zuschuss, ausdrücklich auch die Erneuerung der Heizung. Die förderfähigen Kosten sind je nach erreichtem Standard auf 650 bis 1.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Im Gegenzug gilt in der Regel eine Bindung von 30 Jahren mit einer Miete höchstens in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Kann ich den Modernisierungsbonus mit der KfW kombinieren?

Ja. Das Stadtplanungsamt nennt die Kombination mit Fördermitteln des Bundes von BAFA und KfW ausdrücklich als möglich. Die KfW selbst erlaubt bei der Heizungsförderung eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten. Lassen Sie sich vorab durchrechnen, wie beide Zuschüsse zusammenspielen.

Wie viel Förderung bekomme ich 2026 von der KfW?

Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten bekommt ein Vermieter 30 Prozent, also 8.400 Euro. Wer selbst im Haus wohnt und eine Ölheizung ersetzt, bekommt 46 Prozent, also 12.880 Euro. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen zusätzlich zwischen 30.000 und 40.000 Euro, sind es 70 Prozent und damit 19.600 Euro. Bis 30.000 Euro Einkommen gibt es 80 Prozent, das Maximum von 22.400 Euro.

Muss ich die Wärmepumpe bei NRM anmelden?

Ja, aber das übernimmt Ihr Installateur. Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen, für die seit 2024 eine Teilnahmepflicht an der netzorientierten Steuerung gilt. Der Installateur meldet sie über das NRM-Netzportal an und danach das Inbetriebsetzungsdatum. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt, etwa pauschal nach Modul 1 oder mit 60 Prozent weniger Arbeitspreis nach Modul 2 mit eigenem Zähler.

Wärmepumpe oder Fernwärme – was ist in Frankfurt sinnvoller?

Das hängt an Ihrer Adresse. Mainova will das Fernwärmenetz bis 2040 so ausbauen, dass es über 40 Prozent des Frankfurter Wärmebedarfs deckt, vor allem in dicht bebauten Gebieten. Der kommunale Wärmeplan weist daneben ausdrücklich Gebiete für die dezentrale Versorgung und Prüfgebiete aus; dort ist ein Wärmenetz nicht vorgesehen oder noch offen, und die Wärmepumpe bleibt die naheliegende Lösung. Welche Stadtteile langfristig kein Netz bekommen, veröffentlicht Mainova nicht als Liste. Prüfen Sie Ihre Adresse deshalb im PLZ-Check von Mainova, bevor Sie entscheiden.

Wo bekomme ich in Frankfurt eine kostenlose Energieberatung?

Beim Klimareferat der Stadt. Es bietet kostenlose Gruppenberatungen zu Themen wie Heizungstausch und Heizungstechnik, Gebäudehülle und Photovoltaik an, im Klimareferat in der Solmsstraße 18 und im Energiepunkt FrankfurtRheinMain in der Ginnheimer Straße 48. Dazu kommen telefonische Einzelberatungen. Anmeldung über klimaschutz-frankfurt.de oder [email protected]. Für den Modernisierungsbonus ist eine Energieberatung Voraussetzung.

Welchen Abstand muss die Wärmepumpe zum Nachbarn halten?

In Hessen keinen festen. Die Hessische Bauordnung erlaubt Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge direkt an der Grundstücksgrenze. Entscheidend ist der Lärm: Nach der TA Lärm dürfen beim Nachbarn nachts in einem reinen Wohngebiet höchstens 35 dB(A) ankommen, in einem allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A). In dicht bebauten Frankfurter Innenhöfen lohnt sich eine Schallberechnung vor dem Kauf.

Wie lange gibt es die Förderung noch, und was ändert sich 2027?

Die Förderung läuft weiter, wird aber schrittweise kleiner. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bei Anträgen ab dem 1. August 2028 entfällt er. Im selben Takt sinken die förderfähigen Kosten um je 750 Euro, von 28.000 auf zunächst 27.250 Euro. Angekündigt ist außerdem, die Grundförderung für Wärmepumpen im ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent zu senken und Geräte aus EU-Fertigung mit einem Bonus von 15 Prozentpunkten auszugleichen. Die Einzelheiten dazu will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im zweiten Halbjahr 2026 bekannt geben; im KfW-Merkblatt mit Stand Juli 2026 steht davon noch nichts. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Antrags, nicht das des Einbaus. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW außerdem nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, etwa Propan (R290); heute ist das laut den Technischen Mindestanforderungen nur eine Empfehlung. Wer ohnehin neu kauft, sollte das Kältemittel im Angebot prüfen.