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Wohnhaus mit voll belegter Photovoltaikanlage auf dem Satteldach, davor ein Getreidefeld, im Hintergrund Wald und bewaldete Hügel.

Aktualisiert 5 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

PV-Anlage anmelden in Frankfurt

Wie melde ich meine Photovoltaikanlage in Frankfurt an?

Zuständig ist in Frankfurt die NRM Netzdienste Rhein-Main, nicht Mainova als Stromanbieter. Die Anmeldung stellt Ihr Elektroinstallateur im NRM-Netzportal, und zwar immer, auch wenn Sie den Strom vollständig selbst verbrauchen wollen. NRM prüft dann, ob Ihr Hausanschluss die Einspeiseleistung verträgt. Die Einspeisezusage ist nur sechs Monate gültig. Den Zähler beantragt ausschließlich ein konzessionierter Installateur im Installateurportal von Mainova ServiceDienste. Nach der Inbetriebnahme tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister ein; für die Fertigmeldung braucht NRM unter anderem das unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 und Ihre Registernummer. Den städtischen Klimabonus von 20 Prozent müssen Sie beantragen, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Angaben ohne Gewähr

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH

Verteilnetz- und Messstellenbetreiberin für Frankfurt, Tochter der Mainova AG. Nimmt Anmeldungen von Erzeugungsanlagen über das NRM-Netzportal entgegen, führt die Netzverträglichkeitsprüfung durch, erteilt die Einspeisezusage und zahlt später die Einspeisevergütung. Für Anmeldung und Netzportal ist der Netzvertrieb unter der genannten Nummer zuständig, für Fragen zur Einspeisung die E-Mail-Adresse.

Ablauf

In 7 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Klimabonus beantragen, bevor Sie beauftragen

    Sie selbst

    Die Stadt Frankfurt übernimmt über den Klimabonus 20 Prozent der förderfähigen Kosten, auf einem Gründach 30 Prozent. Der Antrag muss vor Bestellung, Vertrag oder Anzahlung gestellt sein, sonst ist der Auftrag nicht mehr förderfähig. Angebote einholen und planen lassen dürfen Sie vorher.

    Frist vor Bestellung, Vertrag oder Anzahlung

  2. Anmeldung im NRM-Netzportal

    Fachbetrieb

    Ihr Elektroinstallateur oder Anlagenerrichter registriert sich im NRM-Netzportal und reicht dort die Anmeldung ein. NRM prüft sie auf Vollständigkeit und Plausibilität und schickt sie bei Fehlern zur Korrektur zurück. Den Stand sehen Sie im Portal unter „Meine NRM" bei den Bestellungen.

  3. Netzverträglichkeitsprüfung und Einspeisezusage

    Netzbetreiber

    NRM prüft, ob die gewünschte Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist, und erteilt dann die Einspeisezusage. Planen Sie die Montage so, dass sie in die Gültigkeit der Zusage fällt.

    Frist Einspeisezusage 6 Monate gültig

  4. Zählerantrag im Installateurportal

    Fachbetrieb

    Nach der Netzverträglichkeitsprüfung beantragt der Installateur den Zähler im Installateurportal von Mainova ServiceDienste. Die Angaben, etwa das Messkonzept, müssen mit der Anmeldung im Netzportal übereinstimmen, sonst lehnt NRM den Zählerantrag ab. Selbst stellen können Sie ihn nicht.

  5. Anlage errichten und in Betrieb nehmen

    Fachbetrieb

    Als Inbetriebnahmedatum zählt der Tag, an dem die Anlage fest am vorgesehenen Ort installiert und technisch betriebsbereit ist, nicht der Tag der Zählersetzung. Dieses Datum bestimmt Ihren Vergütungssatz und die Frist fürs Marktstammdatenregister.

  6. Im Marktstammdatenregister eintragen

    Sie selbst

    Registrieren Sie Anlage und gegebenenfalls Speicher bei der Bundesnetzagentur. Die Registernummer braucht NRM für die Fertigmeldung. Wer die Frist versäumt, riskiert die Kürzung oder den Verlust der Einspeisevergütung.

    Frist innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme

  7. Fertigmeldung im Netzportal

    Fachbetrieb

    Der Installateur reicht das unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll E.8, Ihre Registernummer aus dem Marktstammdatenregister, das Einspeiseformular für Erzeuger und das unterschriebene Messkonzept ein, bei Bedarf auch den Nachweis zum Einspeisemanagement. Nach der Freigabe bekommen Sie ein Begrüßungsschreiben und den Abschlagsplan für die Vergütung.

Zahlen und Fristen

Geprüft am

Anmeldung bei NRM
immer erforderlich

Auch bei reinem Eigenverbrauch, weil die Anlage mit dem Netz verbunden ist.

Wer meldet an
Elektroinstallateur oder Anlagenerrichter

Über das NRM-Netzportal.

Gültigkeit der Einspeisezusage
6 Monate
Zählerantrag
nur durch konzessionierte Installateure

Im Installateurportal von Mainova ServiceDienste.

Frist Marktstammdatenregister
1 Monat nach Inbetriebnahme
Balkonkraftwerke bis 800 VA
keine Anmeldung bei NRM

Nur Marktstammdatenregister, solange keine Vergütung beantragt wird.

Frist Zählerstand für die Vergütung
28. Februar des Folgejahres
Klimabonus Frankfurt
20 % der Kosten

Antrag vor Auftragserteilung.

Kosten der Anmeldung
keine Angabe von NRM

Für den Messstellenbetrieb berechnet NRM ein Messentgelt nach Preisblatt.

Quelle: NRM Netzdienste Rhein-Main, Einspeisung EEG-Strom und FAQ Einspeisungen Strom

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • Mainova und NRM werden oft verwechselt. Mainova verkauft Strom, NRM betreibt als Tochterunternehmen das Netz. Angemeldet wird immer beim Netzbetreiber, unabhängig davon, bei wem Sie Ihren Strom kaufen. Wer außerhalb des NRM-Netzgebiets wohnt, ist dort auch als Mainova-Kunde falsch.
  • Die Einspeisezusage verfällt nach sechs Monaten. Wer den Auftrag unterschreibt, bevor Handwerker verfügbar sind, riskiert eine neue Netzverträglichkeitsprüfung. Stimmen Sie den Montagetermin ab, bevor der Installateur anmeldet.
  • Stimmen Messkonzept oder andere Angaben im Zählerantrag nicht mit der Anmeldung im Netzportal überein, lehnt NRM den Zählerantrag ab. Das kostet Wochen. Fragen Sie bei einer Ablehnung zuerst nach, ob beide Anträge zusammenpassen.
  • Wird Ihr Elektrobetrieb insolvent, können Sie den Zählerantrag nicht selbst übernehmen. Sie brauchen einen neuen eingetragenen Installateur. Achten Sie deshalb bei Anzahlungen darauf, nicht große Teile vor der Inbetriebnahme zu zahlen.
  • Wer später Module oder Wechselrichter tauscht und dabei erweitert, muss das NRM unverzüglich melden. Für die zusätzliche Leistung gilt dann der aktuelle Vergütungssatz, der ursprüngliche Teil behält sein Inbetriebnahmedatum.
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden braucht die Anlage die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde, in Gebieten mit Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung gegebenenfalls die des Stadtplanungsamts oder der Bauaufsicht. Klären Sie das vor der Anmeldung.

Häufige Fragen

PV-Anlage anmelden in Frankfurt

Ist für die Anmeldung Mainova oder NRM zuständig?

NRM Netzdienste Rhein-Main. Mainova ist der Energieversorger, NRM das Tochterunternehmen, das in Frankfurt das Stromnetz betreibt. Erzeugungsanlagen werden immer beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Kunde sind. Wohnen Sie außerhalb des NRM-Netzgebiets, finden Sie Ihren Netzbetreiber über das Portal VNB.digital.

Muss ich die Anlage anmelden, wenn ich alles selbst verbrauche?

Ja. NRM schreibt, dass die Anmeldung immer notwendig ist, weil die Anlage über den Hausanschluss direkt oder indirekt mit dem Netz verbunden ist. NRM führt dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Auch Erweiterungen und Stilllegungen bestehender Anlagen müssen gemeldet werden. Ausgenommen sind nur Balkonkraftwerke bis 800 Voltampere ohne Vergütungswunsch.

Kann ich die Anmeldung selbst machen?

Die Anmeldung im Netzportal stellt der Elektroinstallateur oder Anlagenerrichter, den Zählerantrag im Installateurportal dürfen ausschließlich konzessionierte Elektroinstallateure stellen. Ihre eigenen Aufgaben sind der Klimabonus-Antrag vor dem Auftrag, der Eintrag im Marktstammdatenregister und später die jährliche Zählerstandsmeldung. Klären Sie im Angebot, welche Schritte der Betrieb übernimmt.

Welches Datum gilt als Inbetriebnahme?

Nach dem EEG gilt eine Photovoltaikanlage als in Betrieb genommen, wenn sie fest an ihrem Dauerstandort mit Modulen, Wechselrichter und Verkabelung installiert und technisch betriebsbereit ist. NRM betont, dass es nicht das Datum der Zählersetzung ist. Das ist wichtig, weil der Vergütungssatz vom Inbetriebnahmedatum abhängt und die Monatsfrist fürs Marktstammdatenregister ab diesem Tag läuft.

Wie lange ist die Einspeisezusage gültig?

Sechs Monate. NRM schreibt, dass eine positive Netzverträglichkeitsprüfung verbunden mit der Einspeisezusage nur so lange gilt. Wird die Anlage in dieser Zeit nicht errichtet, kann eine neue Prüfung nötig werden. Planen Sie Anmeldung und Montagetermin deshalb zusammen mit dem Fachbetrieb.

Was passiert, wenn ich meine Anlage innerhalb Frankfurts umziehe?

Dann bleibt NRM Ihr Netzbetreiber und zahlt weiter die Vergütung. Sie melden den neuen Standort über das NRM-Netzportal und führen dort eine neue Anmeldung für den Standort durch. Werden dabei Module oder Wechselrichter getauscht, prüfen Sie, ob es sich um ein Repowering handelt. Den Umzug müssen Sie außerdem im Marktstammdatenregister nachtragen.