PV-Anlage anmelden in Frankfurt
Wie melde ich meine Photovoltaikanlage in Frankfurt an?
Zuständig ist in Frankfurt die NRM Netzdienste Rhein-Main, nicht Mainova als Stromanbieter. Die Anmeldung stellt Ihr Elektroinstallateur im NRM-Netzportal, und zwar immer, auch wenn Sie den Strom vollständig selbst verbrauchen wollen. NRM prüft dann, ob Ihr Hausanschluss die Einspeiseleistung verträgt. Die Einspeisezusage ist nur sechs Monate gültig. Den Zähler beantragt ausschließlich ein konzessionierter Installateur im Installateurportal von Mainova ServiceDienste. Nach der Inbetriebnahme tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister ein; für die Fertigmeldung braucht NRM unter anderem das unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 und Ihre Registernummer. Den städtischen Klimabonus von 20 Prozent müssen Sie beantragen, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Angaben ohne Gewähr
Zuständig
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
Verteilnetz- und Messstellenbetreiberin für Frankfurt, Tochter der Mainova AG. Nimmt Anmeldungen von Erzeugungsanlagen über das NRM-Netzportal entgegen, führt die Netzverträglichkeitsprüfung durch, erteilt die Einspeisezusage und zahlt später die Einspeisevergütung. Für Anmeldung und Netzportal ist der Netzvertrieb unter der genannten Nummer zuständig, für Fragen zur Einspeisung die E-Mail-Adresse.
- Telefon
- 069 213-27313
- [email protected]
Ablauf
In 7 Schritten
Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.
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Klimabonus beantragen, bevor Sie beauftragen
Sie selbstDie Stadt Frankfurt übernimmt über den Klimabonus 20 Prozent der förderfähigen Kosten, auf einem Gründach 30 Prozent. Der Antrag muss vor Bestellung, Vertrag oder Anzahlung gestellt sein, sonst ist der Auftrag nicht mehr förderfähig. Angebote einholen und planen lassen dürfen Sie vorher.
Frist vor Bestellung, Vertrag oder Anzahlung
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Anmeldung im NRM-Netzportal
FachbetriebIhr Elektroinstallateur oder Anlagenerrichter registriert sich im NRM-Netzportal und reicht dort die Anmeldung ein. NRM prüft sie auf Vollständigkeit und Plausibilität und schickt sie bei Fehlern zur Korrektur zurück. Den Stand sehen Sie im Portal unter „Meine NRM" bei den Bestellungen.
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Netzverträglichkeitsprüfung und Einspeisezusage
NetzbetreiberNRM prüft, ob die gewünschte Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist, und erteilt dann die Einspeisezusage. Planen Sie die Montage so, dass sie in die Gültigkeit der Zusage fällt.
Frist Einspeisezusage 6 Monate gültig
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Zählerantrag im Installateurportal
FachbetriebNach der Netzverträglichkeitsprüfung beantragt der Installateur den Zähler im Installateurportal von Mainova ServiceDienste. Die Angaben, etwa das Messkonzept, müssen mit der Anmeldung im Netzportal übereinstimmen, sonst lehnt NRM den Zählerantrag ab. Selbst stellen können Sie ihn nicht.
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Anlage errichten und in Betrieb nehmen
FachbetriebAls Inbetriebnahmedatum zählt der Tag, an dem die Anlage fest am vorgesehenen Ort installiert und technisch betriebsbereit ist, nicht der Tag der Zählersetzung. Dieses Datum bestimmt Ihren Vergütungssatz und die Frist fürs Marktstammdatenregister.
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Im Marktstammdatenregister eintragen
Sie selbstRegistrieren Sie Anlage und gegebenenfalls Speicher bei der Bundesnetzagentur. Die Registernummer braucht NRM für die Fertigmeldung. Wer die Frist versäumt, riskiert die Kürzung oder den Verlust der Einspeisevergütung.
Frist innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
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Fertigmeldung im Netzportal
FachbetriebDer Installateur reicht das unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll E.8, Ihre Registernummer aus dem Marktstammdatenregister, das Einspeiseformular für Erzeuger und das unterschriebene Messkonzept ein, bei Bedarf auch den Nachweis zum Einspeisemanagement. Nach der Freigabe bekommen Sie ein Begrüßungsschreiben und den Abschlagsplan für die Vergütung.
Zahlen und Fristen
Geprüft am
- Anmeldung bei NRM
- immer erforderlich
- Wer meldet an
- Elektroinstallateur oder Anlagenerrichter
- Gültigkeit der Einspeisezusage
- 6 Monate
- Zählerantrag
- nur durch konzessionierte Installateure
- Frist Marktstammdatenregister
- 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Balkonkraftwerke bis 800 VA
- keine Anmeldung bei NRM
- Frist Zählerstand für die Vergütung
- 28. Februar des Folgejahres
- Klimabonus Frankfurt
- 20 % der Kosten
- Kosten der Anmeldung
- keine Angabe von NRM
Auch bei reinem Eigenverbrauch, weil die Anlage mit dem Netz verbunden ist.
Über das NRM-Netzportal.
Im Installateurportal von Mainova ServiceDienste.
Nur Marktstammdatenregister, solange keine Vergütung beantragt wird.
Antrag vor Auftragserteilung.
Für den Messstellenbetrieb berechnet NRM ein Messentgelt nach Preisblatt.
Quelle: NRM Netzdienste Rhein-Main, Einspeisung EEG-Strom und FAQ Einspeisungen Strom
Worauf Sie achten sollten
Die häufigsten Fehler
- Mainova und NRM werden oft verwechselt. Mainova verkauft Strom, NRM betreibt als Tochterunternehmen das Netz. Angemeldet wird immer beim Netzbetreiber, unabhängig davon, bei wem Sie Ihren Strom kaufen. Wer außerhalb des NRM-Netzgebiets wohnt, ist dort auch als Mainova-Kunde falsch.
- Die Einspeisezusage verfällt nach sechs Monaten. Wer den Auftrag unterschreibt, bevor Handwerker verfügbar sind, riskiert eine neue Netzverträglichkeitsprüfung. Stimmen Sie den Montagetermin ab, bevor der Installateur anmeldet.
- Stimmen Messkonzept oder andere Angaben im Zählerantrag nicht mit der Anmeldung im Netzportal überein, lehnt NRM den Zählerantrag ab. Das kostet Wochen. Fragen Sie bei einer Ablehnung zuerst nach, ob beide Anträge zusammenpassen.
- Wird Ihr Elektrobetrieb insolvent, können Sie den Zählerantrag nicht selbst übernehmen. Sie brauchen einen neuen eingetragenen Installateur. Achten Sie deshalb bei Anzahlungen darauf, nicht große Teile vor der Inbetriebnahme zu zahlen.
- Wer später Module oder Wechselrichter tauscht und dabei erweitert, muss das NRM unverzüglich melden. Für die zusätzliche Leistung gilt dann der aktuelle Vergütungssatz, der ursprüngliche Teil behält sein Inbetriebnahmedatum.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden braucht die Anlage die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde, in Gebieten mit Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung gegebenenfalls die des Stadtplanungsamts oder der Bauaufsicht. Klären Sie das vor der Anmeldung.
Häufige Fragen
PV-Anlage anmelden in Frankfurt
Ist für die Anmeldung Mainova oder NRM zuständig?
NRM Netzdienste Rhein-Main. Mainova ist der Energieversorger, NRM das Tochterunternehmen, das in Frankfurt das Stromnetz betreibt. Erzeugungsanlagen werden immer beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Kunde sind. Wohnen Sie außerhalb des NRM-Netzgebiets, finden Sie Ihren Netzbetreiber über das Portal VNB.digital.
Muss ich die Anlage anmelden, wenn ich alles selbst verbrauche?
Ja. NRM schreibt, dass die Anmeldung immer notwendig ist, weil die Anlage über den Hausanschluss direkt oder indirekt mit dem Netz verbunden ist. NRM führt dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Auch Erweiterungen und Stilllegungen bestehender Anlagen müssen gemeldet werden. Ausgenommen sind nur Balkonkraftwerke bis 800 Voltampere ohne Vergütungswunsch.
Kann ich die Anmeldung selbst machen?
Die Anmeldung im Netzportal stellt der Elektroinstallateur oder Anlagenerrichter, den Zählerantrag im Installateurportal dürfen ausschließlich konzessionierte Elektroinstallateure stellen. Ihre eigenen Aufgaben sind der Klimabonus-Antrag vor dem Auftrag, der Eintrag im Marktstammdatenregister und später die jährliche Zählerstandsmeldung. Klären Sie im Angebot, welche Schritte der Betrieb übernimmt.
Welches Datum gilt als Inbetriebnahme?
Nach dem EEG gilt eine Photovoltaikanlage als in Betrieb genommen, wenn sie fest an ihrem Dauerstandort mit Modulen, Wechselrichter und Verkabelung installiert und technisch betriebsbereit ist. NRM betont, dass es nicht das Datum der Zählersetzung ist. Das ist wichtig, weil der Vergütungssatz vom Inbetriebnahmedatum abhängt und die Monatsfrist fürs Marktstammdatenregister ab diesem Tag läuft.
Wie lange ist die Einspeisezusage gültig?
Sechs Monate. NRM schreibt, dass eine positive Netzverträglichkeitsprüfung verbunden mit der Einspeisezusage nur so lange gilt. Wird die Anlage in dieser Zeit nicht errichtet, kann eine neue Prüfung nötig werden. Planen Sie Anmeldung und Montagetermin deshalb zusammen mit dem Fachbetrieb.
Was passiert, wenn ich meine Anlage innerhalb Frankfurts umziehe?
Dann bleibt NRM Ihr Netzbetreiber und zahlt weiter die Vergütung. Sie melden den neuen Standort über das NRM-Netzportal und führen dort eine neue Anmeldung für den Standort durch. Werden dabei Module oder Wechselrichter getauscht, prüfen Sie, ob es sich um ein Repowering handelt. Den Umzug müssen Sie außerdem im Marktstammdatenregister nachtragen.
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