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Das Müllheizkraftwerk Nordweststadt mit seinem hohen Schornstein, dahinter der Europaturm und die Frankfurter Hochhäuser im Dunst, im Vordergrund Bäume.

Aktualisiert 7 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

Heizungstausch in Frankfurt

Was gilt in Frankfurt beim Heizungstausch nach dem neuen Heizungsgesetz?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist abgeschafft, und eine funktionierende Heizung müssen Sie auch nach 30 Jahren nicht mehr austauschen. Wer jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent Biobrennstoff nutzen, ab 2030 15, ab 2035 30 und ab 2040 60 Prozent. In Frankfurt kommt der kommunale Wärmeplan dazu: Der Magistrat hat ihn im August 2026 beschlossen, die Stadtverordneten sollen am 1. Oktober entscheiden. Er zeigt, wo Fernwärme wahrscheinlich ist, verpflichtet aber niemanden. Ob Fernwärme an Ihre Adresse kommt, prüft der PLZ-Check von Mainova. Gefördert wird nur der Umstieg auf erneuerbare Wärme: über die KfW und zusätzlich über den Modernisierungsbonus der Stadt mit 35 Prozent.

Angaben ohne Gewähr · Titelbild: Helmut Seuffert für Mainova AG, CC BY-SA 3.0 DE

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Stadt Frankfurt am Main – Klimareferat

Gehört zum Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen, das den kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat. Das Klimareferat bietet kostenlose Gruppenberatungen zum Heizungstausch an, im Klimareferat in der Solmsstraße 18 und im Energiepunkt FrankfurtRheinMain in der Ginnheimer Straße 48, dazu telefonische Einzelberatungen. Anmeldung über klimaschutz-frankfurt.de oder per E-Mail.

Ablauf

In 7 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Klären, ob Sie überhaupt tauschen müssen

    Sie selbst

    Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen, egal wie alt sie ist. Das Betriebsverbot für Heizkessel nach 30 Jahren ist mit dem neuen Gesetz entfallen. Handeln müssen Sie erst, wenn die Anlage nicht mehr zu reparieren ist, und selbst dann schreibt Ihnen das Gesetz keine bestimmte Technik vor.

  2. Wärmeplan und Fernwärme prüfen

    Sie selbst

    Die Karte zum Frankfurter Wärmeplan ordnet Ihr Gebiet einem voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet für 2045 zu. Verbindlich ist das nicht, und einen Anspruch auf Fernwärme gibt es nicht. Ob Ihre Adresse tatsächlich angeschlossen werden kann, zeigt der PLZ-Check auf der Fernwärme-Seite von Mainova.

  3. Kostenlose Beratung nutzen

    Behörde

    Bevor Sie Angebote einholen: Das Klimareferat bietet monatlich mehrere kostenlose Gruppenberatungen mit höchstens zwölf Teilnehmern an, darunter eine Vertiefung zu Heizungstausch und Heizungstechnik. Eine Energieberatung ist außerdem Voraussetzung für den Modernisierungsbonus der Stadt.

  4. Varianten mit Folgekosten vergleichen

    Fachbetrieb

    Lassen Sie sich eine erneuerbare und eine fossile Variante anbieten und rechnen Sie über 20 Jahre. Eine Wärmepumpe wird mit bis zu 70 Prozent gefördert, eine neue Gasheizung gar nicht, und für sie kommen ab 2028 der europäische CO₂-Preis und ab 2029 die Biotreppe dazu. Für Fernwärme liefert das Preisblatt von Mainova konkrete Zahlen.

  5. Förderung beantragen, bevor Sie unterschreiben

    Sie selbst

    Bei der KfW muss der Antrag vor Arbeitsbeginn stehen, und der Vertrag braucht eine Förderklausel. Beim Modernisierungsbonus des Stadtplanungsamts muss die Förderfähigkeit bestätigt sein, bevor Sie beginnen, bei vollständigen Unterlagen dauert das etwa acht Wochen. Beide Programme lassen sich kombinieren.

    Frist vor Vertrag und Beginn der Arbeiten

  6. Bezirksschornsteinfeger bei Gas, Öl oder Pellets einbinden

    Sie selbst

    Wer in Hessen eine Gas-, Öl- oder Pelletheizung neu einbaut, braucht vor dem Einbau eine Stellungnahme des zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und vor der Inbetriebnahme dessen Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit. Verantwortlich sind Sie als Bauherr. Bei Wärmepumpe und Fernwärme entfällt der Schritt.

    Frist vor dem Einbau und vor der Inbetriebnahme

  7. Anschluss und Anmeldung

    Fachbetrieb

    Strom- und Gasnetz betreibt in Frankfurt die NRM Netzdienste Rhein-Main. Eine Wärmepumpe über 4,2 Kilowatt meldet Ihr Elektrobetrieb dort als steuerbare Verbrauchseinrichtung an. Für einen Fernwärmeanschluss ist Mainova zuständig. Bei einer neuen Gas- oder Ölheizung klären Sie beim Einbau, wie Sie die Biotreppe ab 2029 erfüllen.

Zahlen und Fristen

Geprüft am

Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft seit
29.07.2026
65-Prozent-Regel und Austauschpflicht nach 30 Jahren
abgeschafft
Biobrennstoff bei neuer Gas- oder Ölheizung
10 % ab 2029

15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Gilt für Heizungen, die ab dem 29.07.2026 in bestehende Gebäude eingebaut werden.

Anteil des Vermieters bei neuer Gas- oder Ölheizung
50 %

Netzentgelte und CO₂-Kosten ab 2028, Mehrkosten für Biobrennstoff von 2029 bis Ende 2039 für höchstens 30 Prozent des Verbrauchs.

Frankfurter Wärmeplan
Magistrat August 2026

Beschlossen hat ihn bisher nur der Magistrat. Die Stadtverordnetenversammlung soll am 01.10.2026 entscheiden, überprüft wird der Plan alle fünf Jahre. Ob der Termin hält, ist offen: Ein Rechtsgutachten hält den Entwurf für rechtswidrig.

Rechtswirkung des Wärmeplans
unverbindlich

Keine Pflicht zu einer bestimmten Heizung, kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung.

Geschätzte Kosten der Wärmewende in Frankfurt bis 2045
rund 14 Mrd. €

Davon etwa 9 Mrd. Gebäudesanierung, 3 Mrd. Fernwärme, 2 Mrd. dezentrale Heizungen.

Fernwärmeanteil heute
rund 25 %

Ziel von Mainova über 40 Prozent bis 2040.

Modernisierungsbonus Frankfurt
35 % Zuschuss

Bindung in der Regel 30 Jahre, Miete höchstens ortsübliche Vergleichsmiete.

KfW-Zuschuss für neue Gas- oder Ölheizung
keiner

Quelle: Bundesregierung, GModG-Infoportal und Deutscher Bundestag; Stadt Frankfurt, Kommunale Wärmeplanung und Magistratsvortrag M 109/2026; Stadtplanungsamt Frankfurt; Mainova

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • Dass die 65-Prozent-Regel gefallen ist, heißt nicht, dass eine neue Gasheizung ohne Folgekosten bleibt. Ab 2029 kaufen Sie einen steigenden Anteil Biomethan ein, und ab 2028 bildet sich der CO₂-Preis europäisch. Zu den neun Handlungsfeldern des Frankfurter Wärmeplans gehört außerdem die geordnete Transformation des Gasnetzes. Rechnen Sie über die Laufzeit.
  • Eine Fernwärmefarbe in der Karte des Wärmeplans ist keine Zusage. Verbindlich ist nur, was Mainova für Ihre Adresse bestätigt. Der Wärmeplan weist neben Wärmenetzgebieten ausdrücklich Gebiete für die dezentrale Versorgung und Prüfgebiete aus; dort ist ein Netz nicht vorgesehen oder noch offen. Wer auf Fernwärme wartet, ohne sie für seine Adresse bestätigt zu haben, wartet unter Umständen vergeblich.
  • Warten Sie nicht, bis die Heizung im Winter ausfällt. Dann wird meist eingebaut, was schnell lieferbar ist, und für KfW und Modernisierungsbonus muss der Antrag vorher stehen. Fällt sie doch aus, fördert die KfW bei einem Umstieg auf eine erneuerbare Heizung auch die Miete einer Übergangsheizung für bis zu ein Jahr.
  • Der Modernisierungsbonus lohnt sich vor allem für Eigentümer, die mit Mietbindung leben können. In der Regel 30 Jahre darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Prüfen Sie das, bevor Sie ihn in die Finanzierung einrechnen.
  • Die Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger bei einer neuen Gas-, Öl- oder Pelletheizung ist Ihre Aufgabe als Bauherr. Ohne Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit darf die Anlage nicht in Betrieb gehen.

Häufige Fragen

Heizungstausch in Frankfurt

Ist das Heizungsgesetz gekippt?

In seiner bisherigen Form ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es streicht die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung und das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Neu sind die Biotreppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen und eine Kostenteilung zwischen Vermietern und Mietern.

Darf ich in Frankfurt noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja. Das Gesetz lässt die Wahl offen, und der Frankfurter Wärmeplan verpflichtet niemanden zu einer bestimmten Heizung. Ab 2029 müssen Sie aber mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan oder anderen klimafreundlichen Gasen beziehen, ab 2030 15 Prozent und später deutlich mehr. Eine Förderung gibt es dafür weder von der KfW noch aus dem Modernisierungsbonus.

Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung austauschen?

Nein. Die frühere Regel, nach der Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren stillgelegt werden mussten, ist entfallen. Sie dürfen eine funktionierende Heizung weiter betreiben und reparieren lassen. Wirtschaftlich kann ein Tausch trotzdem sinnvoll sein: Wer eine funktionierende Öl- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und selbst im Haus wohnt, bekommt bei Antrag bis Ende Januar 2027 noch 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus von der KfW.

Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für mein Haus?

Er ordnet Ihr Gebiet einem voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet für 2045 zu, etwa Fernwärme, dezentrale Versorgung oder Prüfgebiet, und nennt Maßnahmen wie den Ausbau der Fernwärme und die Transformation des Gasnetzes. Rechtlich ist er ein unverbindliches Fachgutachten: Er verpflichtet Sie zu nichts und gibt Ihnen keinen Anspruch auf Fernwärme. Nach dem Wärmeplanungsgesetz wird er alle fünf Jahre überprüft.

Meine Gasheizung ist kaputt – was muss ich jetzt tun?

Rechtlich sind Sie frei in der Wahl der neuen Heizung, eine Frist oder Übergangslösung schreibt das Gesetz nicht mehr vor. Prüfen Sie zuerst, ob eine Reparatur möglich ist. Wenn nicht, holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie den PLZ-Check von Mainova. Soll es eine Wärmepumpe oder Fernwärme werden, fördert die KfW auch die Miete einer Übergangsheizung für bis zu ein Jahr, damit Sie nicht aus Zeitnot entscheiden.

Was ändert das neue Gesetz für Mieter und Vermieter?

Baut ein Vermieter jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung ein, trägt er ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte und CO₂-Kosten und ab 2029 die Hälfte der Mehrkosten für den vorgeschriebenen Biobrennstoff, bezogen auf höchstens 30 Prozent des Verbrauchs. Nutzt ein Vermieter in Frankfurt den Modernisierungsbonus, ist die Miete danach in der Regel 30 Jahre auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.

Wer hilft mir in Frankfurt bei der Entscheidung?

Das Klimareferat bietet kostenlose Gruppenberatungen zu Heizungstausch und Heizungstechnik an, im Klimareferat in der Solmsstraße 18 und im Energiepunkt FrankfurtRheinMain in der Ginnheimer Straße 48, außerdem telefonische Einzelberatungen. Anmeldung über klimaschutz-frankfurt.de oder [email protected]. Für Fernwärme ist Mainova der Ansprechpartner, für den Modernisierungsbonus das Stadtplanungsamt.

Wird eine neue Gasheizung gefördert?

Nein. Der KfW-Zuschuss gilt für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und für den Anschluss an ein Wärmenetz. Auch der Modernisierungsbonus verlangt bei einem reinen Heizungstausch die Mindestanforderungen der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen, die eine reine Gasheizung nicht erfüllt. Der Klimabonus der Stadt fördert gar keine Heizungen.