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Aktualisiert 5 Minuten Lesezeit Redaktion: Viola Göttmann

Wallbox anmelden in Frankfurt

Muss ich meine Wallbox in Frankfurt anmelden, und wer macht das?

Ja. Jede Ladeeinrichtung im Netzgebiet der NRM Netzdienste Rhein-Main muss angemeldet werden, und zwar ausschließlich durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen über das NRM-Netzportal. Bis 11 Kilowatt Gesamtleistung je Netzanschluss genügt die Anzeige, darüber muss NRM zustimmen und prüft das vorgelagerte Netz. Wallboxen über 4,2 Kilowatt sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG: NRM darf sie bei drohender Überlastung vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 Kilowatt bleiben verfügbar, und dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt. Auch ein mobiles Ladegerät muss angemeldet werden. Den Klimabonus der Stadt mit 20 Prozent gibt es für eine Wallbox nur, wenn im selben Gebäude eine neue Photovoltaikanlage entsteht.

Angaben ohne Gewähr

Zuständig

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH

Netzbetreiberin für Frankfurt und Tochter der Mainova AG. Nimmt die Anmeldung über das NRM-Netzportal entgegen, prüft die Anschlussleistung und baut bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen Smart Meter und Steuerbox ein. Wichtig: NRM beantwortet Anfragen zur Ladeeinrichtung nur von konzessionierten Elektroinstallateuren, nicht von Hausbesitzern oder Mietern. Ihr Weg führt also über den Elektrobetrieb.

Ablauf

In 7 Schritten

Bei jedem Schritt steht, wer ihn erledigen muss. Daran scheitern diese Verfahren in der Praxis am häufigsten.

  1. Ladebedarf klären

    Sie selbst

    Wie viel Leistung nimmt Ihr Auto auf, und sollen später mehrere Fahrzeuge laden? Davon hängt ab, ob Sie unter der Grenze von 11 Kilowatt bleiben, bis zu der NRM keine Zustimmung braucht. Für zu Hause reicht eine 11-Kilowatt-Wallbox in aller Regel.

  2. Eingetragenen Elektrobetrieb beauftragen

    Fachbetrieb

    Planung, Anmeldung und Errichtung darf nach § 13 NAV nur ein Unternehmen übernehmen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Suche bietet Mainova ServiceDienste an. Der Betrieb prüft Hausinstallation und Netzanschluss. Reicht die Leistung nicht, ist ein Lastmanagement oft günstiger als ein Ausbau.

  3. Klimabonus prüfen, wenn auch Photovoltaik kommt

    Sie selbst

    Entsteht im selben Gebäude eine neue Photovoltaikanlage, fördert die Stadt die Wallbox mit 20 Prozent. Der Antrag muss vor Bestellung, Vertragsabschluss oder Anzahlung gestellt sein. Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein, höchstens 22 Kilowatt je Ladepunkt haben und muss mit erneuerbarem Strom laden.

    Frist vor Bestellung oder Vertrag

  4. Anmeldung im NRM-Netzportal

    Fachbetrieb

    Der Elektrobetrieb wählt im Netzportal das Produkt „Ladeeinrichtung", bei mehr als 11 Kilowatt „Leistungsänderung". Bis 11 Kilowatt gibt NRM die Anlage nach Prüfung frei. Darüber folgt eine Netzprüfung und, wenn nötig, ein Angebot für die Leistungserhöhung des Hausanschlusses.

  5. Zähler beantragen und installieren

    Fachbetrieb

    Soll die Wallbox separat gemessen werden, beantragt der Elektrobetrieb den Zähler im Installateurportal. Ein eigener Zähler ist nötig, wenn Sie die prozentuale Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 wollen.

  6. Inbetriebsetzung melden

    Fachbetrieb

    Nach Inbetriebsetzung und Zählersetzung meldet der Elektrobetrieb das Datum mit der Fertigmeldung für § 14a-Anlagen. Ohne diese Meldung gibt es kein reduziertes Netzentgelt. Die Reduzierung gilt ab dem gemeldeten Inbetriebsetzungsdatum, auch wenn die Steuertechnik noch nicht eingebaut ist.

    Frist nach Inbetriebsetzung und Zählersetzung

  7. Smart Meter und Steuerbox durch NRM

    Netzbetreiber

    Intelligentes Messsystem und Steuerbox baut NRM als Netz- und Messstellenbetreiber ein und informiert Sie über den Termin. Dass Ihre Wallbox Steuerbefehle verarbeiten kann, müssen Sie auf eigene Kosten sicherstellen.

Zahlen und Fristen

Geprüft am

Bis 11 kW je Netzanschluss
anzeigepflichtig
Über 11 kW Gesamtleistung
Zustimmung von NRM nötig

Im Netzportal als Leistungsänderung anzumelden.

Steuerbare Verbrauchseinrichtung ab
über 4,2 kW

Teilnahmepflicht für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.

Mindestleistung bei Drosselung
4,2 kW
Modul 1, pauschale Reduzierung
80 € + 3.750 kWh × Arbeitspreis × 0,2

Mit dem Richtpreis von NRM, 10,54 Cent je kWh, rechnerisch rund 159 Euro im Jahr. Kein eigener Zähler nötig.

Modul 2, prozentuale Reduzierung
Arbeitspreis minus 60 %

Nur mit separatem Zähler.

Modul 3, zeitvariabel
nur zusammen mit Modul 1

Seit 01.04.2025, braucht ein intelligentes Messsystem.

Anmeldung durch
eingetragenen Elektrobetrieb
Klimabonus Frankfurt für Wallboxen
20 %

Nur mit neuer Photovoltaikanlage im selben Gebäude.

Alte § 14a-Vereinbarungen vor 2024
gelten bis 31.12.2028

Quelle: NRM Netzdienste Rhein-Main, Ladeeinrichtung Privat- und Gewerbekunden, FAQ Elektromobilität und Steuerbare Verbrauchseinrichtungen; Stadt Frankfurt, Merkblatt Klimabonus

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler

  • Rufen Sie nicht selbst bei NRM an, um die Machbarkeit zu klären. NRM schreibt ausdrücklich, dass kein Anspruch auf Beantwortung besteht, wenn die Anfrage von Hausbesitzern oder Mietern kommt. Lassen Sie den Elektrobetrieb anfragen, der ohnehin die Anmeldung stellt.
  • Auch ein mobiles Ladegerät, ein sogenannter Mobile Charger, muss laut NRM beim Netzbetreiber angemeldet werden. An einer normalen Haushaltssteckdose sollten Sie laut NRM wegen der Brandgefahr gar nicht laden.
  • Kaufen Sie keine Wallbox ohne Kommunikationsschnittstelle. Ladeeinrichtungen über 4,2 Kilowatt müssen im Netzgebiet der NRM zwingend steuerbar sein. Günstige Geräte ohne diese Funktion sind in Frankfurt eine Fehlinvestition.
  • Die reduzierten Netzentgelte gibt es erst, wenn der Elektrobetrieb das Inbetriebsetzungsdatum gemeldet hat. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Fertigmeldung für § 14a-Anlagen verschickt wurde.
  • Der Klimabonus für die Wallbox gilt nur im Paket mit einer neuen Photovoltaikanlage. Wer zuerst die Wallbox und später die Solaranlage installiert, bekommt für die Wallbox nichts. Planen Sie beides zusammen und beantragen Sie vor dem Auftrag.

Häufige Fragen

Wallbox anmelden in Frankfurt

Muss ich meine Wallbox selbst bei NRM anmelden?

Nein, das dürfen Sie gar nicht. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen über das NRM-Netzportal. Eine Liste der Fachbetriebe im Netzgebiet führt Mainova ServiceDienste. Klären Sie vor dem Auftrag, dass Anmeldung, Zählerantrag und die Fertigmeldung für § 14a-Anlagen im Preis enthalten sind.

Ab welcher Leistung muss NRM zustimmen?

Ladeinfrastruktur bis 11 Kilowatt je Netzanschluss ist anzeigepflichtig. Liegt die Gesamtleistung aller Ladeeinrichtungen darüber, muss NRM zustimmen und prüft das vorgelagerte Netz. Kann NRM die Leistung bereitstellen, bekommen Sie ein Angebot für die nötige Baumaßnahme. Eine 22-Kilowatt-Wallbox oder zwei 11-Kilowatt-Wallboxen fallen also unter die Zustimmungspflicht.

Was bringt mir § 14a EnWG in Frankfurt?

Ein niedrigeres Netzentgelt im Tausch gegen die Möglichkeit, dass NRM Ihre Wallbox bei drohender Netzüberlastung vorübergehend auf 4,2 Kilowatt drosselt. Sie wählen zwischen einer Pauschale nach Modul 1, rechnerisch rund 159 Euro im Jahr mit dem Richtpreis von NRM, oder 60 Prozent weniger Arbeitspreis nach Modul 2 mit separatem Zähler. Modul 3 mit zeitvariablen Preisen gibt es nur zusätzlich zu Modul 1. Welches sich lohnt, hängt von Ihrem Ladeverbrauch ab.

Fördert die Stadt Frankfurt Wallboxen?

Ja, aber nur im Paket. Der Klimabonus zahlt 20 Prozent der Kosten einer Ladestation, wenn im selben Gebäude eine neue Photovoltaikanlage beantragt und installiert wird. Die Wallbox darf nicht öffentlich zugänglich sein, muss fest angeschlossen sein und höchstens 22 Kilowatt je Ladepunkt haben. Der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen, also vom Dach oder aus einem Ökostromtarif.

Kann ich als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Wallbox installieren?

Im Mehrfamilienhaus braucht der Einbau die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft, als Mieter zusätzlich die der Vermieterseite. NRM empfiehlt, sich früh mit den anderen Parteien abzustimmen und einen Elektrobetrieb mit einem gemeinsamen Konzept zu beauftragen. Das spart später teure Einzellösungen, weil ein Lastmanagement mehrere Ladepunkte an einem Hausanschluss verteilen kann.

Brauche ich einen separaten Zähler für die Wallbox?

Nicht zwingend. Ob ein zusätzlicher Zähler nötig ist, hängt von der Gesamtleistung des Anschlusses und der Wallbox ab. Wer die prozentuale Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 nutzen will, braucht aber einen eigenen Zähler. Den Zähler beantragt der Elektrobetrieb im Installateurportal von Mainova ServiceDienste.